Essen. In allen Bundesländern muss das Polizeigesetz reformiert werden. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung, jedes Land entscheidet selbst.

Das Polizeigesetz muss in allen Bundesländern reformiert werden. Grund dafür sind die neuen EU-Datenschutz-Richtlinen und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA). Viele Bundesländer nutzen die Situation, um das Polizeigesetz zu verschärfen. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Auf der interaktiven Karte ist abgebildet, in welchen Ländern die Reform mit einer deutlichen Verschärfung einhergeht, wo es nur eine Verschärfung in Teilen gibt und in welchen Ländern noch darüber diskutiert wird, wie man die Reform umsetzen will. Lediglich Thüringen plant keine Verschärfung der Polizei-Befugnisse. Die rot-rot-grüne Landesregierung plant lediglich Änderungen, die aufgrund der EU-Datenschutzrechtlinie und des BKA-Urteils nötig sind.

Brandenburgs Innenminister Schröter hat ernste Absichten das Polizeigesetz zu verschärfen, stößt aber noch auf Widerstand von den Linken und Grünen. Noch gibt es nur einen Entwurf. Eigentlich sollte auch in Bremen eine Verschärfung des Polizeigesetzes durchgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der SPD hatte die Überwachung von Handy-Chats vorgesehen. Daraufhin haben die Grünen das Verfahren gestoppt. Damit ist das Thema erst einmal vertagt. Anpassungen und Änderungen des Gesetzes sind auch in Berlin in Gespräch. Details sind jedoch nicht bekannt.

Bayern geht bei der Ausweitung der Rechte weiter als andere Bundesländer: Dort ist das Polizeigesetz bereits seit Mai 2018 verabschiedet. Kritiker beklagen, dass der Freistaat mit der Neuregelung das schärfste Polizeirecht der deutschen Nachkriegsgeschichte habe. Die Beamten können diverse Maßnahmen bereits bei „drohenden“ Gefahr anwenden und nicht erst bei einer „konkreten“. Rund 30.000 Menschen gingen in München gegen die neuen Regeln auf die Straße.