Düsseldorf. . Es gab massive Kritik am neuen NRW-Polizeigesetz und Klagedrohungen. Jetzt will Innenminister Herbert Reul (CDU) nachbessern. Was das bedeutet.

Das umstrittene neue NRW-Polizeigesetz wird nachgebessert. Die schwarz-gelbe Landesregierung will ihr angekündigtes „Sicherheitspaket I“ nun doch nicht mehr vor der Sommerpause durch den Landtag bringen, sondern erst im Herbst den Abgeordneten zur Abstimmung vorlegen. Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte am Dienstag, er nehme Experten-Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes ernst und werde verschiedene Punkte kritisch prüfen.

Die geplanten Regelungen sollen der Polizei deutlich mehr Eingriffsbefugnisse geben, beim Verdacht auf Terror oder erhebliche Straftaten bereits präventiv vorzugehen. Juristen, Datenschützer und Bürgerrechtler üben daran scharfe Kritik. Sogar FDP-Urgesteine wie Gerhart Baum und Burkhard Hirsch hatten angekündigt, gegen das von der eigenen Partei mitverantwortete Gesetz zu klagen.

Kutschaty: Viele Aspekte nicht verfassungsfest

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty sagte, es sei nun endgültig klar geworden, „dass viele Aspekte des Gesetzes nicht verfassungsfest sind“. CDU-Fraktionsvize Gregor Golland betonte dagegen, das Ziel, „den Rechtsstaat bei Terrorismus und schwersten Verbrechen wie Kinderpornografie präventiv handlungsfähig zu machen“, werde nicht in Frage gestellt. FDP-Innenexperte Marc Lürbke bekräftigte, lediglich Hinweise würden aufgegriffen, „um ein rechtsstaatliches und rechtssicheres Polizeigesetz zu bekommen“.

Nach Informationen unserer Redaktion will Schwarz-Gelb den Kritikern an drei zentralen Punkten entgegenkommen. Der neue Rechts­begriff der „drohenden Gefahr“ als Eingriffsschwelle für präventive Maßnahmen soll nur noch auf terroristische Gefahren beschränkt werden. Die verfassungsrechtlich problematische Ausdehnung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ entfiele.

Eingeschränkte Überwachung

Der geplante vierwöchige Unterbindungsgewahrsam für terroristische Gefährder könnte auf zweimal zwei Wochen aufgesplittet werden, um die drakonische Maßnahme für formal ja noch nicht straffällig gewordene Bürger einer weiteren Überprüfung zu unterziehen. Die Telekommunikationsüberwachung bei terroristischen Gefährdern (Quellen-TKÜ) soll überdies so ausgestaltet werden, dass wirklich nur laufende Kommunikation ausgespäht werden kann. Um das sicherzustellen, will das Land eine eigene Software (NRW-Trojaner) in Auftrag geben.