Wiesbaden/Bagdad. Das Vorgehen der Ermittler im Mordfall Susanna hat die Regierung des Irak verärgert. Die Übergabe des Tatverdächtigen sei ein Rechtsverstoß gewesen, teilte das Außenministerium in Bagdad am Mittwoch mit. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen, so die Kritik aus Bagdad. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten, hieß es weiter.
Das Vorgehen der Ermittler im Mordfall Susanna hat die Regierung des Irak verärgert. Die Übergabe des Tatverdächtigen sei ein Rechtsverstoß gewesen, teilte das Außenministerium in Bagdad am Mittwoch mit. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen, so die Kritik aus Bagdad. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten, hieß es weiter.
Eine offizielle Protestnote des Irak blieb zunächst allerdings aus. „Uns ist keine Note zugegangen“, versicherte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Die 14-jährige Susanna war Ende Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Der Verdächtige Ali B. war in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn in der Regionalhauptstadt Erbil an Bundespolizisten, die ihn zurück nach Deutschland brachten.
Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Vorgang um eine Abschiebung aus dem Irak, nicht um eine Auslieferung an Deutschland. Ein offizielles Auslieferungsersuchen sei noch in Vorbereitung gewesen, hieß es aus dem Justizministerium.