Berlin. . Fast jede zweite Abschiebung muss abgebrochen werden. Im ersten Quartal 2018 wurden nach Angaben der Bundespolizei zwar 5548 Personen erfolgreich abgeschoben, im selben Zeitraum musste die Behörden jedoch 4752 Mal Rückführungen im Vorfeld abbrechen, zum Teil in letzter Minute, weil die Flugkapitäne eine Beförderung ablehnten.

Fast jede zweite Abschiebung muss abgebrochen werden. Im ersten Quartal 2018 wurden nach Angaben der Bundespolizei zwar 5548 Personen erfolgreich abgeschoben, im selben Zeitraum musste die Behörden jedoch 4752 Mal Rückführungen im Vorfeld abbrechen, zum Teil in letzter Minute, weil die Flugkapitäne eine Beförderung ablehnten.

In 75 Fällen hätten die Fluggesellschaften oder Piloten die Abschiebungen verweigert, im gesamten Jahr 2017 sogar 314 Mal, mehr als doppelt so oft wie 2016.

Abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, tauchen in der Praxis oft unter, melden sich krank, setzen sich juristisch mit Erfolg zur Wehr oder werden während des Abschiebevorgangs gewalttätig.

Das Vorstandsmitglied der „Vereinigung Cockpit“, Jörg Handwerg, erklärte, „wenn jemand an Bord kommt, der gewalttätig wird und sich aggressiv verhält, muss der Kapitän die Beförderung überdenken“. Grundsätzlich dürften Piloten wie bei jedem anderen Passagier „die Beförderung nur dann ablehnen, wenn wir eine Gefahr für ihn oder andere Passagiere sehen“, teilte die Bundespolizei mit.

Dort stößt die Haltung auf wenig Verständnis. Abschiebungen würden abgebrochen, obwohl bei einer von der Polizei begleiteten Rückführung sicher gestellt werde, dass von der Person „keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung an Bord des Luftfahrzeuges ausgeht“. Bei Sammelrückführungen würden nun alternativ zu den Linienflügen Maschinen gechartert, so dass es „nicht zu Beförderungs­ausschlüssen durch die Piloten“ komme.

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen in den vergangenen drei Jahren angestiegen. Ende März 2018 lebten 70 865 Ausreisepflichtige in NRW, wie NRW-Flüchtlingsminister Stamp (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD mitteilte. Der überwiegende Teil der ausreisepflichtigen Flüchtlinge, etwa 74 Prozent, werde geduldet. Deren Abschiebung sei „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich“. Im Jahre 2014 waren in NRW 45 038 Flüchtlinge als ausreisepflichtig registriert.