Berlin. . Die privaten Wachdienste stehen vor einer gesetzlichen Neuordnung. Laut Wirtschaftsministerium laufen derzeit die „Überlegungen“ um den Plan der großen Koalition umzusetzen, die Sicherheitsstandards in einem eigenständigen Gesetz zu regeln.
Die privaten Wachdienste stehen vor einer gesetzlichen Neuordnung. Laut Wirtschaftsministerium laufen derzeit die „Überlegungen“ um den Plan der großen Koalition umzusetzen, die Sicherheitsstandards in einem eigenständigen Gesetz zu regeln.
Für den Präsidenten des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Gregor Lehnert, wäre allerdings eine Zuständigkeitsverlagerung vom Wirtschafts- ins Innenministerium „sinnvoll“, wie er unserer Zeitung sagte. So würden es auch alle anderen EU-Staaten mit Ausnahme Österreichs handhaben.
Dafür spricht nach seiner Darstellung die Nähe zu den Aufgaben Sicherheit und Gefahrenabwehr und damit zum Innenministerium. Zwei Drittel der Mitarbeiter seien in der Gefahrenabwehr tätig. „Wir arbeiten an der Nahtstelle zur Polizei“, betonte er. „Wir brauchen eine Regelung in einem Sektorengesetz, nicht in der Gewerbeordnung.“
Den Anteil der öffentlichen Auftraggeber der Sicherheitswirtschaft bezifferte der Verbandschef mit schon heute 25 Prozent, „im Osten deutlich mehr“. Mit 260 000 Mitarbeitern hat die Sicherheitsbranche zahlenmäßig fast zur Polizei mit schätzungsweise 274 000 Beamten aufgeschlossen. Private Dienste kontrollieren die Flugpassagiere an den Flughäfen, bewachen Liegenschaften der Bundeswehr und im Saarland sogar Polizeiinspektionen, die nachts leer stehen. Insbesondere während der Flüchtlingkrise stieg die Zahl der Beschäftigten in der Branche steil an, weil Personal für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften gebraucht wurde.
In zehn Bundesländern hat die Sicherheitswirtschaft Kooperationsverträge mit den Landespolizeibehörden geschlossen. Seit 2008 hat die Branche ihren Umsatz von 4,29 auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 fast verdoppelt. Der Sicherheits-Markt boomt: Bis 2021 erwartet die Branche weitere Umsatzsteigerungen auf dann 9,2 Milliarden Euro.
Auf der bevorstehenden Verbandstagung am 17. Mai in Wiesbaden will Lehnert für eine Regulierung eintreten. Nur mit Spezialgesetzen ließen sich Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Organisation, Qualifizierung sowie Ausstattung der Sicherheitsdienste für alle Marktteilnehmer zwingend festlegen. Lehnert kündigte an: „Wir werden in diesem Jahr für einfache Bewachungstätigkeiten einen Mindestlohn von zehn Euro haben“.