Berlin. . Verbraucher sollen neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen bekommen – in Fällen mit vielen Betroffenen wie der VW-Abgas-Affäre. Das Kabinett brachte gestern die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen führen müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) versprach, die „Einer-für-alle-Klage“ werde zum 1. November kommen. Damit könnten auch Geschädigte des VW-Skandals davon profitieren, ehe Ansprüche verjähren.

Verbraucher sollen neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen bekommen – in Fällen mit vielen Betroffenen wie der VW-Abgas-Affäre. Das Kabinett brachte gestern die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen führen müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) versprach, die „Einer-für-alle-Klage“ werde zum 1. November kommen. Damit könnten auch Geschädigte des VW-Skandals davon profitieren, ehe Ansprüche verjähren.

Gedacht ist das neue Klageins-trument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erlitten haben – etwa bei unerlaubten Strompreiserhöhungen, unzulässigen Bankgebühren oder eben wie im Fall VW, wo Hunderttausende deutsche Autobesitzer mit manipulierten Schadstoffwerten bei Diesel-Fahrzeugen zu kämpfen haben. Bislang landen solche Fälle oft nicht vor Gericht, weil es für den Einzelnen zu aufwendig und riskant ist, in einen Prozess mit Konzernen einzusteigen. Das soll sich nun ändern.

Das Justizministerium rechnet mit rund 450 Musterfeststellungsklagen pro Jahr. In Musterprozessen sollen strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen.

Kontroversen in der Koalition

Das SPD-geführte Justizministerium hatte in der vergangenen Wahlperiode vergeblich versucht, die Klage einzuführen. Dies scheiterte am Widerstand der Union. Auch beim neuen Anlauf gab es Kontroversen zwischen den Koalitionspartnern. Die Union hatte darauf gepocht, den Kreis der möglichen Kläger zu beschränken, um hier kein neues Geschäftsmodell zu schaffen.

Aus der Wirtschaft kommt Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Industrie mahnte, der Bundestag müsse das Gesetz praxistauglicher machen. Es bestehe weiter die Gefahr des Missbrauchs, wenn das neue Instrument als Geschäftsmodell genutzt werde. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks mahnte, in den anstehenden Beratungen im Parlament müssten „verbleibende“ Risiken ausgeräumt werden. Es dürfe keine Zustände wie in den USA geben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen lobte das Vorhaben.