Berlin. . Verbraucherschutzorganisationen sollen künftig vor Gericht in Massenverfahren gegen Unternehmen die Interessen vieler Menschen gleichzeitig vertreten können. Das Bundeskabinett billigte gestern in Berlin die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Sie soll Anfang November in Kraft treten. Damit könnte voraussichtlich auch die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen im VW-Dieselskandal verhindert werden. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Verbraucherschutzorganisationen sollen künftig vor Gericht in Massenverfahren gegen Unternehmen die Interessen vieler Menschen gleichzeitig vertreten können. Das Bundeskabinett billigte gestern in Berlin die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Sie soll Anfang November in Kraft treten. Damit könnte voraussichtlich auch die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen im VW-Dieselskandal verhindert werden. Dem Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, die Regelung mache die „Eine-für-alle-Klage“ möglich. Wenn Unternehmen Abzocke betrieben, gebe es künftig einen schnellen, effektiven, unbürokratischen und kostengünstigen Weg für Verbraucher, um ihre Rechte geltend zu machen.

Sie stellte zugleich klar: Amerikanische Verhältnisse und Klagen in Wild-West-Manier werde es in Deutschland nicht geben. In dem Regelwerk sind auch Voraussetzungen für die klagenden Verbände genannt: Sie müssen seit vier Jahren registriert sein und mindestens 350 Mitglieder haben. Bei den Klagen geht es zunächst um die Feststellung von Ansprüchen und nicht um Zahlungen. Nach Angaben der Ministerin werden aus dem Grund auch „keine gigantischen Streitwerte“ entstehen.

Barley hob hervor, dass Verbraucherverbände nach den Gesetzesplänen vor allem auch bei „kleineren Ärgernissen“ stellvertretend klagen sollen können, beispielsweise beim Ärger um Telekommunikationsgebühren oder Heizkosten. Im Bundesamt für Justiz in Bonn soll ein Klageregister aufgebaut werden, wo Geschädigte ihre Ansprüche anmelden können.

Mit der Musterfeststellungsklage drohen Volkswagen im Abgasskandal Schadensersatzansprüche von Millionen Kfz-Besitzern. „Es gibt Schätzungen, dass etwa zwei Millionen Dieselfahrer in den Genuss dieser Klage kommen könnten“, sagte Justizministerin Katarina Barley gestern.

VW hat in Millionen Diesel-Kfz eine Abgassteuerung eingebaut, die Abgas-Tests erkennt und dann in einem abgasärmeren und den Normalbetrieb verfälschenden Modus umschaltet. Allerdings laufen die Schadensersatzansprüche der Besitzer dieser Autos Ende 2018 aus. Deswegen will die große Koalition, dass die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. „Wir machen diese Klageart ja auch jetzt so publik, um den geschädigten Diesel-Fahrerinnen und Fahrern zu signalisieren, dass sie dann ein relativ kurzes Zeitfenster haben, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen“, sagte Barley.