Berlin. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat die Union aufgefordert, bei der Regelung des vereinbarten Rückkehrrechts vom Teilzeit- in einen Vollzeit-Job nicht zu bremsen. „Im Koalitionsvertrag ist nichts so detailliert vereinbart wie dieses Ende der Teilzeitfalle. Hier gibt es keinerlei Redebedarf mehr, nur noch Umsetzungsbedarf“, sagte Nahles dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat die Union aufgefordert, bei der Regelung des vereinbarten Rückkehrrechts vom Teilzeit- in einen Vollzeit-Job nicht zu bremsen. „Im Koalitionsvertrag ist nichts so detailliert vereinbart wie dieses Ende der Teilzeitfalle. Hier gibt es keinerlei Redebedarf mehr, nur noch Umsetzungsbedarf“, sagte Nahles dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Die SPD-Chefin kritisierte, alles, was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Selbstbestimmung bringe, werde nicht nur vom Arbeitgeberverband „reflexartig als zu bürokratisch verunglimpft, sondern auch aus dem Adenauer-Haus abgelehnt“.
Die Generalsekretärin der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, hatte erklärt, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe für seinen Gesetzestext einen alten Referentenentwurf zur Grundlage genommen. Dieser habe schon als erledigt gegolten. „Wir müssen einiges verhandeln. So einfach geht es nicht“, hatte Kramp-Karrenbauer der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt.
Beschäftigte sollen vom 1. Januar des kommenden Jahres an das Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehranspruch auf ihre Vollzeitstelle bekommen – allerdings nicht in allen Unternehmen. Für Arbeitnehmer, die in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, sind Einschränkungen geplant.
Das Rückkehrrecht in einen Vollzeit-Job stand schon im alten Koalitionsvertrag von Union und SPD, war aber nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Nahles dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, wollten Union und Arbeitgeber die Schwelle erst bei 200 Beschäftigten festlegen.
Bei dem Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Heil handelt es sich um einen Kompromiss: In Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden. Nahles hat angekündigt, der Bundestag solle das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen.