Türkisches Gericht bestätigt Ausreiseverbot für Mesale Tolu
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Istanbul. Der Prozess gegen die deutsche Journalistin Mesale Tolu wird in Istanbul fortgesetzt. Sie darf die Türkei weiterhin nicht verlassen.
Sieben Monate nach der Entlassung von Mesale Tolu aus türkischer Untersuchungshaft ist der Prozess gegen die deutsche Journalistin und Übersetzerin am Donnerstag fortgesetzt worden.
Das Gericht entschied, dass Tolu das Land weiter nicht verlassen darf. Das teilte die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Heike Hänsel, via Twitter mit. Hänsel verfolgte den Prozess im Gerichtssaal.
Das Gericht hat demnach zwar die wöchentliche Meldepflicht für Tolu aufgehoben, das Land dürfe die Journalistin jedoch nicht verlassen.
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Vorwurf der Terrorpropaganda
Tolu hatte vor Beginn des Prozesstags die Hoffnung geäußert, dass das Gericht ihr die Ausreise erlauben werde. „Ich hoffe natürlich, dass meine Meldepflicht und meine Ausreisesperre aufgehoben werden“, hatte sie gesagt. „Ich würde packen und dann sobald wie möglich nach Deutschland ausreisen, in meine Heimat.“
Besonders für ihren dreijährigen Sohn – für den in Ulm ein Kindergartenplatz reserviert sei – wolle sie ein stabiles Umfeld in Deutschland, sagte die 33-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft wirft Tolu Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Mir ihr steht unter anderem ihr Ehemann Suat Corlu vor Gericht. Tolu war Ende April 2017 bei einer Razzia in Istanbul festgenommen worden und saß bis Dezember in Untersuchungshaft.
Beim zweiten Prozesstermin im Dezember hatte das Gericht zwar Tolus Entlassung aus dem Gefängnis verfügt, aber ein Ausreiseverbot und eine wöchentliche Meldepflicht angeordnet. Die 33-jährige Journalistin hat vor ihrer Verhaftung für die linke Nachrichtenagentur Etkin News Agency (Etha) gearbeitet.
Politische Geisel der türkischen Regierung
Reporter ohne Grenzen (ROG) forderte die türkische Justiz auf, „das Ausreiseverbot gegen Tolu aufzuheben und die konstruierten Vorwürfe gegen die Journalistin endlich fallenzulassen“. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte: „Solange Tolu das Land nicht verlassen darf, bleibt sie eine politische Geisel der türkischen Regierung.“
Diese Deutschen waren in türkischer Haft
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Mihr kritisierte „die beispiellose Verfolgung kritischer Journalisten“ in der Türkei. Deren Lage habe sich seit der
ist die Türkei auf Rang 157 gefallen. Der EU-Beitrittskandidat liegt damit hinter Ruanda und Weißrussland.
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Tolu und ihre Familie dürfen nicht ausreisen
Im vergangenen Jahr war es wegen der Inhaftierung von Tolu, Yücel und dem Menschenrechtler Peter Steudtner zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara gekommen. Als letzter dieser drei Gefangenen wurde im Februar Yücel freigelassen. Er konnte – wie zuvor auch Steudtner – ausreisen.
Immer noch sitzen nach Angaben des Auswärtigen Amtes mindestens fünf Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft. Erst in der vergangenen Woche war
Der Herausgeber Akin Atalay, der Chefredakteur Murat Sabuncu und der Investigativjournalist Ahmet Sik wurden wegen Unterstützung von Terrororganisationen verurteilt. Dennoch verfügte das Gericht die Entlassung Atalays aus der Untersuchungshaft. (dpa/epd)
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