Düsseldorf. Die Grünen wollen Verfassungsklage gegen schwarz-gelbes Sicherheitspaket einreichen. Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte seien bedenklich.

In Nordrhein-Westfalen bahnt sich ein Rechtsstreit um das geplante neue Polizeigesetz an. Die NRW-Grünen halten das „Sicherheitspaket I“ von Innenminister Herbert Reul (CDU) in Teilen für grundgesetzwidrig und erwägen einen Gang zum Landesverfassungsgericht nach Münster.

Polizeigesetz soll im Sommer durch Landtag gehen

Die Eingriffe in die bürgerlichen Freiheitsrechte seien bedenklich und sollten nach Möglichkeit verfassungsrechtlich überprüft werden, forderte Grünen-Innenexpertin Verena Schäffer am Freitag in Düsseldorf. „Mit Terrorgefahr kann man immer alles begründen“, so Schäffer. Es würden von Schwarz-Gelb rechtsstaatliche Grenzen verschoben. Für eine Normenkontrollklage in Münster wären die Grünen allerdings im Landtag auf die Stimmen der SPD angewiesen. Die Landesregierung will das neue Polizeigesetz bereits im Sommer durch den Landtag bringen.

Besonders kritisch sehen die Grünen die geplante Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams. Bislang dürfen Personen nur maximal 48 Stunden festgehalten werden. Künftig sollen terroristische Gefährder vorsorglich bis zu einem Monat weggeschlossen werden können. Aber auch bei häuslicher Gewalt ist schon ein Unterbindungsgewahrsam von zehn Tagen möglich, im Falle einer neu eingeführten „drohenden Gefahr“ von bis zu sieben Tagen. Als „gravierenden Grundrechtseingriff“ bezeichnete Schäffer die Pläne, selbst bei Identitätsfeststellungen Personen nicht mehr nur zwölf Stunden, sondern gleich sieben Tage festhalten zu dürfen. „In Deutschland ist es nicht strafbar, sich nicht auszuweisen“, sagte die Grünen-Politikerin.

Skeptische FDP wird Sicherheitspaket mittragen

Auch die Einführung einer neuen Telekommunikationsüberwachung bei Messenger-Diensten wie WhatsApp, die Ausweitung der Videoüberwachung auf verdächtige Orte, die polizeiliche Überprüfungen von Personen im Rahmen der künftig regional für 28 Tage am Stück erlaubten „strategischen Fahndung“, die Einführung einer „Residenzpflicht“ für Gefährder oder die Anwendung von elektronischen Fußfesseln gehen der Opposition entschieden zu weit.

Von den Praktikern der Polizei waren die Reformüberlegungen dagegen begrüßt worden. Auch die FDP, die Grundrechtseingriffen traditionell skeptisch gegenüber steht, wird das Sicherheitspaket der Landesregierung mittragen. Innenminister Reul hatte die Verschärfungen als „zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes“ bezeichnet. Man müsse eine Person, um deren Gefährlichkeit die Behörden wissen, „von der Straße bekommen“.

>>> HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zahlreiche Änderungen im Polizeigesetz Mitte Februar per Kabinettsbeschluss als „Sicherheitspaket I“ auf den Weg gebracht. Nach einer Expertenanhörung soll der Landtag die Reform noch vor der Sommerpause beschließen, damit die erweiterten Befugnisse für die Polizei bereits im Herbst greifen.