Düsseldorf. Häftlinge in NRW müssen weiterhin auf ein Telefon in ihrer Zelle verzichten. Die Sicherheitsbedenken seien zu groß, so das Justizministerium.
Die meisten Häftlinge in Nordrhein-Westfalen müssen auf Telefonate in der eigenen Zelle weiterhin verzichten. Vor allem aus Sicherheitsgründen soll "Haftraumtelefonie" in NRW nicht flächendeckend eingeführt werden. Entsprechende Prüfungen seien nun abgeschlossen, teilte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags mit. Das Thema wird dort an diesem Mittwoch beraten.
Eine Ausnahme bleibe das auf Antrag erlaubte Telefonieren im eigenen Zimmer in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Werl, berichtete der Minister. In diesem Bereich sei das auch in sieben weiteren Bundesländern erlaubt. Eine Umfrage habe aber ergeben, dass kein Bundesland das Telefonieren im eigenen Haftraum flächendeckend erlaube.
Gleichzeitig geführte Gespräche können nicht überwacht werden
Gewichtige Sicherheitsbedenken sprächen dagegen, argumentierte der Minister. Eine große Zahl gleichzeitig geführter Gespräche könne nicht überwacht werden. Emotionale Belastungen wie Verzweiflung oder Wut am Ende eines Telefonats und möglicherweise daraus resultierende Kurzschlusshandlungen wären dann nicht wahrnehmbar.
In der Sicherungsverwahrung solle es hingegen bei der bewährten Praxis bleiben, berichtete Biesenbach. Hier könnten Einsitzende in ihrem Zimmer Anrufe führen oder angerufen werden, wenn die Anstalt den Anschluss freischaltet. Dazu muss der Antragsteller der Telefonüberwachung zustimmen und ein ausreichendes Guthaben aufweisen. Externe Gesprächspartner müssen auch ihr Einverständnis geben. Nicht überwacht werden etwa Gespräche mit Verteidigern. (dpa)