Dortmund. . Von der jüngsten Pflegereform haben nach Angaben der beiden Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) aus NRW Zehntausende Menschen in NRW profitiert. 2017 haben knapp 280 000 Senioren erstmals einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt. Das sind 90 000 Menschen oder 35 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten über 235 000 Senioren erstmals Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung; rund zwei Drittel sind in einen der beiden niedrigen Pflegegrade eins und zwei eingestuft worden.
Von der jüngsten Pflegereform haben nach Angaben der beiden Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) aus NRW Zehntausende Menschen in NRW profitiert. 2017 haben knapp 280 000 Senioren erstmals einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt. Das sind 90 000 Menschen oder 35 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten über 235 000 Senioren erstmals Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung; rund zwei Drittel sind in einen der beiden niedrigen Pflegegrade eins und zwei eingestuft worden.
Die MDK-Chefs in NRW zogen eine positive Bilanz. Werner Greilich, stellvertretender Geschäftsführer des MDK Nordrhein, lobte, dass seit der Reform nicht länger nur auf körperliche Defizite der Versicherten geschaut werde. „Der ganze Menschen wird in den Blick genommen. Das sind deutliche Verbesserungen, die wir sehr begrüßen“, sagte Greilich der WR. Ulrich Heine, MDK-Chef in Westfalen-Lippe, sprach von einem Paradigmenwechsel. „Die umstrittene Minutenzählerei hat ein Ende“, jetzt stünde die Selbstständigkeit mit dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt.
Mit der Pflegereform vom 1. Januar 2017 sind in Deutschland die drei bisherigen Pflegestufen durch fünf differenzierte Grade abgelöst worden. Der Gesetzgeber hat Pflegebedürftigkeit zudem neu definiert: Geistige Einschränkungen stehen nun gleichberechtigt neben körperlichen Gebrechen. Das ist für Demenzkranke wichtig. Sie sind bisher vielfach durchs Raster der Pflegeversicherung gefallen.
Pflegeforscherin Christel Bienstein sieht erhebliche Verbesserungen für Demenzkranke. Bei der Pflegebedürftigkeit gehe es nun auch um die Frage, „ob jemand noch soziale Kontakte pflegt und wie gut er sich selbst versorgt“, sagt Bienstein. „Damit ist gelungen abzubilden, welche konkreten Hilfen ein Mensch braucht.“ Von Unzufriedenheit berichtet dagegen die Verbraucherzentrale NRW: Gegen die Einstufung in den ersten Pflegegrad gebe es Widersprüche, weil Leistungen geringer ausfielen als erwartet, so eine Sprecherin.
Der Sozialverband VdK sieht mit der Reform nur den ersten Schritt getan. Der NRW-Vorsitzende Horst Vöge weist auf den gravierenden Fachkräftemangel hin: „Bei mehr Pflegebedürftigen brauchen wir auch mehr Anstrengungen der Politik, Fachkräfte zur Betreuung dieser Menschen zu gewinnen“, so Vöge zur WR.