Düsseldorf. . Landesbeauftragte hat Kontakt zu 50 Betroffenen. Härtefallklausel soll Hilfe ermöglichen.
Die Opfer und Hinterbliebenen der Amok-Fahrt von Münster erhalten eine finanzielle Entschädigung. Das sagte die Opferschutz-Beauftragte des Landes, Elisabeth Auchter-Mainz, am Donnerstag zu. Zwar greife das Opferentschädigungsgesetz des Bundes normalerweise nicht bei Vorfällen mit Kraftfahrzeugen, weil die juristische Abgrenzung zu Autounfällen schwierig ist, doch in diesem Fall finde eine Härtefallklausel Anwendung. „Die Opfer von Münster können entschädigt werden“, sagte die ehemalige Generalstaatsanwältin.
Die Höhe der finanziellen Zuwendung richtet sich nach dem individuellen Schädigungsgrad und wird in Form von Rentenansprüchen ausgezahlt. Anträge müssen an die Landschaftsverbände gestellt werden. Allein nach der Amokfahrt hat die Opferschutzbeauftragte des Landes nach eigenen Angaben bereits Kontakt zu bis zu 50 unmittelbaren Opfern oder Traumatisierten gehabt.
Erste Opferschutzbeauftragte des Landes
Auchter-Mainz war im Dezember 2017 von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zur ersten Opferschutzbeauftragten des Landes berufen worden. Die ehemalige Generalstaatsanwältin fungiert gemeinsam mit einer Staatsanwältin und einer Sozialarbeiterin als feste Anlaufstelle und lotst Betroffene durch die verschiedenen Hilfsangebote, die es in NRW gibt. In den ersten drei Monaten hätten sich bereits mehrere Hundert Opfer gemeldet. Die Spanne reiche von Geschädigten aus Verkehrsunfällen bis hin zu Gewaltopfern, die sich manchmal erst Jahre nach der Tat meldeten.
Justizminister Biesenbach kritisierte, dass die Bundesregierung am Mittwoch einen Beauftragten allein für die Anliegen von Opfern terroristischer Straftaten in Deutschland berufen hat. Diese Aufgabe übernahm der SPD-Bundestagsabgeordnete Edgar Franke. „Das kann ich nicht nachvollziehen“, sagte Biesenbach. Staatliche Hilfe dürfe nicht vom Motiv des Täters abhängen. Alle Opfer benötigten Ansprechpartner, um in der Bewältigung eines einschneidenden Vorfalls unterstützt zu werden. Er werde die NRW-Erfahrungen bei der nächsten Justizministerkonferenz zur Sprache bringen und auf eine Reform des bisherigen Opferentschädigungsgesetzes hinwirken.
Biesenbach lobte die Anteilnahme der Bevölkerung nach der Amok-Fahrt von Münster. Sogar zwei Angehörige von Opfern des Germanwings-Absturzes 2015 hätten sich angeboten, Gespräche mit Verletzten, Hinterbliebenen oder Traumatisierten aus Münster zu führen, um Erfahrungen weiterzugeben. „Dieses Angebot hat mich zutiefst berührt“, sagte der Justizminister.