In Bayern könnte die Polizei bald Handgranaten einsetzen
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Berlin/München. Telefone abhören, Briefe öffnen – und das ohne konkreten Verdacht. In Bayern sorgt ein umstrittenes neues Polizeigesetz für Aufregung.
Wenn der bayerische Landtag im Sommer tatsächlich die Pläne der CSU umsetzt, dann kommt in Bayern das, was Experten als das härteste Polizeigesetz seit 1945 bezeichnen. Polizisten dürfen dann in Ausnahmefällen unter anderem Handgranaten tragen, ohne konkreten Verdacht Telefonate abhören oder auch V-Männer in Chats einschleusen.
Denn mit dem neuen Gesetz werden der bayerischen Polizei Rechte zugestanden, die bislang nur dem Verfassungsschutz oder Nachrichtendiensten vorenthalten waren. Sie bedeuten einen Einschnitt in die Grundrechte. Ohne, dass es überhaupt Anzeichen für eine Straftat gibt, darf die Polizei künftig ermitteln. Sie darf dann beispielsweise einfacher Telefone abhören oder Briefe öffnen.
Sie darf zudem mit den gesammelten Handydaten Bewegungsprofile erstellen, V-Männer einsetzen und Bodycams tragen und die technisch längst nicht ausgereifte Gesichtserkennung mittels Videoüberwachung einsetzen.
Wie viel Freiheit darf für Sicherheit geopfert werden?
Möglich macht das die Einschätzung einer „drohenden Gefahr“. Diese Kategorie reicht der Polizei künftig aus, um präventiv tätig zu werden – selbst wenn noch gar nicht sicher ist, ob es in naher Zukunft überhaupt zu einer Straftat kommen wird.
In Ausnahmefällen, wie etwa bei einem Terroranschlag, soll die Polizei sogar dazu ermächtigt werden, Handgranaten oder andere Explosivstoffe einzusetzen. Auch sollen sie – trotz Zweifel an der Technik – mithilfe von DNA-Spuren, Rückschlüsse auf die Augen-, Haar- und Hautfarbe und Alter ziehen und damit Phantombilder erstellen.
Das Gesetz ist Teil des Programms „Sicherheit durch Stärke“, wie die CSU ihr 2016 beschlossenes Konzept bezeichnet. Doch wie viel Freiheit darf für Sicherheit geopfert werden?
Doch nicht nur aus Richtung der Opposition wird Kritik laut. So beurteilte Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, den Begriff „drohende Gefahr“ in einer Stellungnahme als „nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle“. Will heißen: Einem Einschreiten der Polizei seien kaum noch Grenzen gesetzt.
Das ist das Bundeskabinett
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In der Ausgabe am Freitagabend thematisierte auch die ZDF-Satire-Sendung „heute show“ das geplante Gesetz. Der Facebook-Eintrag zur Sendung wurde innerhalb weniger Stunden mehr als 67.000-mal aufgerufen und mehr als 1300-mal gelikt (Stand: Samstag, 15.20 Uhr).
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Dass das Gesetz kommen wird, gilt wegen der CSU-Mehrheit im Landtag als wahrscheinlich. Und die CSU drückt auf das Tempo: Noch vor der Landtagswahl im Oktober will sie es beschließen.
Bundesländer müssen Polizeigesetze ändern
Es könnte auch ein Vorbild für andere Bundesländer sein, die wegen einer EU-Datenschutzrichtlinie und eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016 ihre Polizeigesetze ändern müssen. Die Politik will zudem die Sicherheitsgesetze vereinheitlichen – auch wenn das letzte Wort beim jeweiligen Bundesland liegt.
Dass das umstrittene Gesetz Schule machen könnte, könnte indes durch einen weiteren Faktor begünstigt werden: Denn mit
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