Potsdam. . Im Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause um Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrott hat das Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro erlassen. Diese setzt sich aus 180 Tagessätzen à 30 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl am Dienstag beantragt, nachdem Krause zu dem Prozess nicht erschienen war. Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel erklärte, sein Mandant sei krank und nahm den Strafbefehl sofort an. Nach Ablauf der Fristen wäre Krause damit verurteilt.
Im Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause um Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrott hat das Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro erlassen. Diese setzt sich aus 180 Tagessätzen à 30 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl am Dienstag beantragt, nachdem Krause zu dem Prozess nicht erschienen war. Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel erklärte, sein Mandant sei krank und nahm den Strafbefehl sofort an. Nach Ablauf der Fristen wäre Krause damit verurteilt.
In der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Krause vorgeworfen, nach der Pleite seiner Unternehmensberatung keinen Antrag auf Insolvenz gestellt zu haben, obwohl er spätestens Ende Januar 2015 zahlungsunfähig gewesen sei. Die Firma war dann auf Antrag der Gläubiger im Frühjahr 2016 in die Insolvenz gegangen. Nach Krauses Angaben schuldet er den Gläubigern 820 000 Euro. Außerdem soll der 64-Jährige Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von gut 7000 Euro veruntreut haben.
1990 hatte Krause mit Wolfgang Schäuble den Einheitsvertrag verhandelt und wurde später Verkehrsminister im Kabinett von Kohl.