Düsseldorf. Ralf Jäger bezieht Stellung: Habe nie versucht, die vollständige bezahlte Freistellung des Polizei-Gewerkschafters juristisch zu rechtfertigen.
Der frühere NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist am Samstag dem Eindruck entgegen getreten, er habe die bezahlte Freistellung des umstrittenen Chefs der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, während seiner Amtszeit irgendwie juristisch zu rechtfertigen versucht. „Ich habe immer erklärt, dass die vollständige Freistellung ohne Rechtsgrundlage war“, sagte Jäger unserer Redaktion.
Wir hatten in einer früheren Berichterstattung versehentlich Jäger die Behauptung zugeschrieben, Wendts Freistellung habe sich „im Einklang“ mit einer üblichen Verwaltungspraxis und dem Beamtenstatusgesetz befunden.
Im Landtag hatte Jäger am 9. März 2017 wörtlich ausgeführt: „Man gewinnt den Eindruck, dass sich spätestens ab 2006 die Frage der Dienstbefreiung für Herrn Wendt verselbstständigt hat und dass es ganz offensichtlich, ohne dass es schriftlich festgelegt worden ist, eine Vereinbarung gab – von wem auch immer getroffen -, dass er tatsächlich keinen Dienst durchzuführen hat.“
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Zuvor hatte Jäger den Ausschussmitgliedern damals dargelegt, dass es eine jahrzehntelange Verwaltungspraxis zur Förderung kleinerer Polizeigewerkschaften gegeben habe. Bei dieser Praxis habe man sich von der grundgsetzlich geschützten Koalitionsfreiheit und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach dem Beamtenstatusgesetz leiten lassen.
NRW-Innenministerium räumt im Fall Wendt Rechtsbruch ein
Der „Fall Wendt“ wird von Jägers Amtsnachfolger Herbert Reul (CDU) zurzeit neu bewertet. Ein noch von Jäger eingeleitetes „Verwaltungsermittlungsverfahren“ wurde jetzt abgeschlossen. Der Abschlussbericht der internen Ermittler wird zurzeit juristisch geprüft. Nach Informationen unserer Redaktion hat Wendt dem Bericht zufolge seit 2006 keinen Dienst mehr als Polizist versehen, obwohl es für eine vollständige, bezahlte Freistellung keinerlei Handhabe gab.
Zudem soll Wendt Anfang 2010 rechtswidrig auf eine neu geschaffene Stelle der höheren Besoldungsgruppe A12 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg befördert worden sein. Er sei ohne entsprechenden Leistungsnachweis sehr gut beurteilt worden, fanden die Ermittler heraus. Damals war der FDP-Politiker Ingo Wolf Innenminister. An Sitzungen des Hauptpersonalrats der Polizei, die vom Innenministerium zwischenzeitlich als Begründung seiner Dienstbefreiung herangezogen wurden, soll Wendt ab 2011 nicht mehr teilgenommen haben.
Bislang bestätigte ein Sprecher von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) lediglich, dass das „Verwaltungsermittlungsverfahren“ beendet worden sei: „Der Abschlussbericht liegt dem Minister inzwischen vor und wird derzeit juristisch geprüft.“ Vor der Veröffentlichung es Berichts werde geprüft, wie mit den im Bericht enthaltenen personenbezogenen Daten umzugehen sei.
Wendt kassierte Beamtensold trotz Freistellung
Im März 2017 war bekannt geworden, dass der inzwischen pensionierte Gewerkschaftsboss über Jahre vom Land für eine 28,5-Stunden-Teilzeitstelle Beamtensold kassierte, jedoch ausschließlich für seine Organisation in Berlin arbeitete.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im November 2017 ein Untreue-Ermittlungen im Fall Wendt eingestellt. Es seien keine Anhaltspunkte festgestellt worden, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes in Kauf genommen hätten, hieß es.