Düsseldorf. . Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, ist ohne jede Rechtsgrundlage elf Jahre lang bei fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt worden. Das hat das NRW-Innenministerium nach Informationen unserer Redaktion im Abschlussbericht eines internen „Verwaltungsermittlungsverfahrens“ erstmals offiziell eingeräumt.
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, ist ohne jede Rechtsgrundlage elf Jahre lang bei fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt worden. Das hat das NRW-Innenministerium nach Informationen unserer Redaktion im Abschlussbericht eines internen „Verwaltungsermittlungsverfahrens“ erstmals offiziell eingeräumt.
Wendt hat den Ermittlungen zufolge seit 2006 keinen Dienst mehr als Polizist versehen, obwohl es für eine vollständige, bezahlte Freistellung keinerlei Handhabe gab.
Zudem soll Wendt Anfang 2010 rechtswidrig auf eine neu geschaffene Stelle der höheren Besoldungsgruppe A12 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg befördert worden sein. Er sei ohne entsprechenden Leistungsnachweis sehr gut beurteilt worden, fanden die Ermittler heraus. Damals war der FDP-Politiker Ingo Wolf Innenminister. An Sitzungen des Hauptpersonalrats der Polizei, die vom Innenministerium zwischenzeitlich als Begründung seiner Dienstbefreiung herangezogen wurden, soll Wendt ab 2011 nicht mehr teilgenommen haben.
Ein Sprecher von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bestätigte auf Anfrage, dass das „Verwaltungsermittlungsverfahren“ beendet worden sei: „Der Abschlussbericht liegt dem Minister inzwischen vor und wird derzeit juristisch geprüft.“ Zu Inhalten wollte sich das Ministerium noch nicht äußern.
Im März 2017 war bekannt geworden, dass der inzwischen pensionierte Gewerkschaftsboss über Jahre vom Land für eine 28-Stunden-Teilzeitstelle Beamtensold kassierte, jedoch ausschließlich für seine Organisation in Berlin arbeitete. Die damalige rot-grüne Landesregierung hatte daraufhin ein „Verwaltungsermittlungsverfahren“ zur Klärung der Umstände veranlasst. Intern wurden mehr als 40 Zeugen befragt.
-------------------------------------------------------------------------------------------
Redaktioneller Hinweis:
Die ältere Fassung des Beitrages enthielt eine Passage, in der dem früheren Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Aussage zugeschrieben wurde, die Regelung im Fall Wendt habe sich im Einklang mit dem Beamtenstatuts-Gesetz befunden. Da dies nicht dem tatsächlichen Zitat von Herrn Jäger entspricht, wurde der Satz gestrichen.