Berlin. . Hier eine Prämie für Elektroautos, dort neue Fördergelder für den Einbruchsschutz oder Hilfen für den Einbau von Heizungspumpen – die letzte große Koalition hat in der Subventionspolitik einen traurigen Rekord aufgestellt: Die jährlichen Steuervergünstigungen und direkte Finanzhilfen haben Union und SPD auf den neuen Höchststand von 24,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr angehoben, ein Plus von 4,5 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren. Als plagte sie das schlechte Gewissen, bekräftigten Union und SPD zum Ausgleich hehre Grundsätze, die eigentlich schon seit 2003 gelten: Subventionen sollen grundsätzlich nur noch befristet gewährt werden – und die Fördersumme soll mit der Zeit sinken.

Hier eine Prämie für Elektroautos, dort neue Fördergelder für den Einbruchsschutz oder Hilfen für den Einbau von Heizungspumpen – die letzte große Koalition hat in der Subventionspolitik einen traurigen Rekord aufgestellt: Die jährlichen Steuervergünstigungen und direkte Finanzhilfen haben Union und SPD auf den neuen Höchststand von 24,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr angehoben, ein Plus von 4,5 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren. Als plagte sie das schlechte Gewissen, bekräftigten Union und SPD zum Ausgleich hehre Grundsätze, die eigentlich schon seit 2003 gelten: Subventionen sollen grundsätzlich nur noch befristet gewährt werden – und die Fördersumme soll mit der Zeit sinken.

Ein schöner Vorsatz, der Kritiker beruhigen sollte – nur eingehalten wird er offenbar nicht. Ein neuer, noch unveröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs belegt am Beispiel des Wirtschaftsministeriums, wie die Bundesregierung fortgesetzt ihre eigenen Leitlinien ignoriert. „Das Bundeswirtschaftsministerium umgeht die Vorgabe zur Befristung seiner Finanzhilfen“, heißt es in einem 26-seitigen Prüfbericht des Rechnungshofs, der dieser Zeitung vorliegt. Die Methode ist simpel: Die Laufzeiten seien zwar in der Regel auf drei bis fünf Jahre begrenzt, würden in den Förderrichtlinien aber immer wieder verlängert, allerdings auf „nicht nachvollziehbare“ Art. „Auf diese Weise gewährt das Wirtschaftsministerium 13 Finanzhilfen seit mehr als 40 Jahren“, monieren die Kontrolleure.

Die Ausnahme wird zur Regel gemacht

Allein seit dem Jahr 2003 wurden für diese Evergreens, auf die vielleicht noch einmal ein genauer Blick gelohnt hätte, 11,7 Milliarden Euro ausgegeben – sie reichen von der Förderung von Weiterbildungslehrgängen im Handwerk aus dem Jahr 1974 bis zu den Finanzierungshilfen für zivile Flugzeughersteller, die 1975 erstmals ausgezahlt wurden. Bis heute würden zudem 25 Förderprogramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt wurden.

Damit nicht genug: Auch an die Vorgabe, Finanzhilfen nur degressiv auszureichen, also die Förderbeträge über einen festgelegten Zeitraum zu senken, hält sich das Wirtschaftsministerium „überwiegend nicht“. Stattdessen würden die Finanzhilfen über die Zeit in gleichbleibender Höhe vergeben. So sei „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“ worden, heißt es im Prüfbericht. Insgesamt gebe es eine „erhebliche Diskrepanz zwischen den Anforderungen der subventionspolitischen Leitlinien und der Umsetzung in Förderprogrammen des Bundeswirtschaftsministeriums“.

Außerdem monieren die Prüfer mangelnde Transparenz, die die parlamentarische Kontrolle erschwere. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller sagte dieser Zeitung: „Haushaltskonsolidierung, ein in die Zukunft gerichteter Bundeshaushalt, heißt auch, Finanzhilfen zu begrenzen. Dafür gibt es subventionspolitische Leitlinien, die beachtet werden müssen.“

Die Kritik des Rechnungshofs rührt an ein Grundproblem, das weit über das Wirtschaftsministerium hinausreicht: Subventionen, die einmal gewährt werden, sind nur schwer wieder abzuschaffen. Das Problembewusstsein ist in der Politik durchaus vorhanden – doch die Neigung, Wahlgeschenke zu verteilen, Klientelpolitik zu betreiben und zur Durchsetzung politischer Ziele großzügig Steuergelder auszureichen, ist am Ende fast immer stärker.

Der Bund zahlt etwa 1,8 Milliarden jährlich für die Gebäudesanierung, mehr als eine Milliarde für den Verkauf heimischer Steinkohle, 650 Millionen für die Förderung des Energiesparens. Der Bund der Steuerzahler listet in seiner aktuellen Analyse besonders kritikwürdige Subventionen auf. Ein Beispiel: Das geplante Baukindergeld von 440 Millionen Euro jährlich werde nur die Baupreise in die Höhe treiben, warnt Verbandspräsident Reiner Holznagel.

Der Bund der Steuerzahler hat grundsätzliche Bedenken: „Die Subventionspolitik ist in weiten Teilen interessengeleitet, nicht verlässlich und zum Teil willkürlich.“ Wie der Bundesrechnungshof beklagt auch Verbandspräsident Holznagel, dass die Regierung ihre eigenen Leitlinien nicht einhält. Der Steuerzahlerbund kommt bei einer eigenen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass von 70 Finanzhilfen nur 46 vorläufig befristet sind, bei den Steuervergünstigungen sogar nur 21 von 104. Und ein abnehmendes Fördervolumen, wie es eigentlich ebenso vorgeschrieben ist, gebe es sogar nur bei 19 Finanzhilfen und drei Steuervergünstigungen: „Die subventionspolitischen Kriterien werden flächendeckend missachtet.“ Als Beispiel nennt er das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das 2018 rund 1,8 Milliarden Euro vorgesehen sind: „Diese Massen-Subvention wurde immer wieder verlängert und deutlich ausgeweitet. Statt sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die die höchste Verringerung von Emissionen garantieren, setzt das Wirtschaftsministerium auf möglichst viele Einzelmaßnahmen.“