Düsseldorf. . Die Diskussion über den Einsatz privater Rechner von Lehrern für dienstliche Zwecke spitzt sich zu. Nun warnt auch Helga Block, die Landesbeauftragte für den Datenschutz, vor „erheblichen Problemen für den Schutz der Daten von Schülern“, wenn Lehrer eigene Laptops oder Tablets dienstlich nutzen. Dabei greift praktisch jeder Lehrer auf private Geräte zurück. Dienstliche gibt es in der Regel nämlich gar nicht.
Die Diskussion über den Einsatz privater Rechner von Lehrern für dienstliche Zwecke spitzt sich zu. Nun warnt auch Helga Block, die Landesbeauftragte für den Datenschutz, vor „erheblichen Problemen für den Schutz der Daten von Schülern“, wenn Lehrer eigene Laptops oder Tablets dienstlich nutzen. Dabei greift praktisch jeder Lehrer auf private Geräte zurück. Dienstliche gibt es in der Regel nämlich gar nicht.
Komplizierte Anforderungen
Schulleitungen und Lehrer sollen nach dem Willen der Landesregierung eine Datenschutzerklärung unterschreiben, die sie zu Vorsicht beim Umgang mit Schülerdaten verpflichtet. Die Anforderungen seien aber so kompliziert, dass kaum ein Pädagoge in der Lage sei, sie auch zu erfüllen, sagen Gewerkschafter. Sie wittern Haftungsrisiken für die Lehrer und raten, die Erklärung nicht zu unterschreiben.
Schulleiter in der Verantwortung
Helga Block, die Datenschutz-Beauftragte, stellt gegenüber dieser Redaktion klar, dass die Schulleitungen dafür verantwortlich seien, dass sensible Informationen über Schüler geschützt sind. Weil aber die Risiken bei privaten Lehrer-Computern sehr groß seien, könnten die Schulleitungen gar nicht alle Sicherheitsaspekte überschauen und dürften daher die Nutzung nicht genehmigen. Laut Block, seit Oktober 2015 Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, gibt es nur eine Lösung: „Dienstliche Geräte zur ausschließlich dienstlichen Nutzung bereitstellen.“ Die Hauptpersonalräte erinnern daran, dass Dienstgeräte in der Industrie längst üblich seien – inklusive Schulung der Nutzer und Wartung durch IT-Fachkräfte.
Das sieht auch Stefan Behlau, Landeschef der Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), so. „Die Lehrer müssen Dienstgeräte nutzen können, wenn sie mit Schülerdaten arbeiten.“ Laut Behlau verwenden fast alle Lehrer private Geräte für Dienstliches. Das sei rechtlich problematisch, sagt er. „Wenn ein Gutachten über einen Schüler geschrieben wird, dann geht das natürlich auch am eigenen Rechner. Der Schüler-Name darf dort aber nicht auftauchen. Das ist nur auf einem Schul-PC erlaubt.“
VBE setzt auf Software-Plattform
Die Lösung des Problems könnte laut VBE die Einführung der digitalen Arbeitsplattform „Logineo“ an den Schulen sein. „Schade, dass wir die immer noch nicht haben. Das wäre ein rechtskonformes Instrument für den Umgang mit Schülerdaten.“ Mit „Logineo“ sollte schon 2016 eine Software-Plattform geschaffen werden, mit der die Schulen Dienst-Mailadressen, Kalender, digitale Lernmittel und den Zugriff auf einen Datensafe für vertrauliche Dokumente erhalten. „Gravierende technische Probleme“ haben aber laut Landesregierung den Start von „Logineo“ bis heute verhindert.
Laut dem nordrhein-westfälischen Schulministerium gilt die Rechtslage für den Umgang mit Schülerdaten auf privaten Rechnern schon seit einem Vierteljahrhundert. Neu sei nur, dass die Lehrer jetzt für die Genehmigung einen Vordruck bekommen, der rechtliche Fragen kläre. Die Schulen sollten „einen Mindestbestand an digitalen Endgeräten zur Verarbeitung sensibler Daten anschaffen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Zur Finanzierung stehe Geld aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung.