Düsseldorf. . Im Diesel-Streit gerät der Ministerpräsident wegen seiner frühen Festlegung auf ein Nein zu Fahrverboten unter juristischen Druck.

Der Streit um Diesel-Fahrverbote in NRW spitzt sich weiter zu: Die „Deutsche Umwelthilfe“ beantragte am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Zwangsvollstreckung eines Urteils zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in der Landeshauptstadt. Bei Zuwiderhandlung könnte dem Land ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro drohen.

Die Organisation reagierte damit auf die jüngste Festlegung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Dieselfahrverbote seien „unverhältnismäßig und rechtswidrig“. Dies habe er als Regierungschef bereits die nachgeordneten Bezirksregierungen wissen lassen, die für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen für belastete Großstädte in NRW zuständig sind.

Laschet ignoriere die Rechtsprechung

„Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Die Organisation wirft Laschet vor, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ignorieren. Die Leipziger Richter hatten Ende Februar am Beispiel Stuttgarts und Düsseldorfs klargestellt, dass kommunale Fahrverbote verhängt werden können und zur Luftreinhaltung in Betracht gezogen werden müssen. Dabei sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Ministerpräsident pocht auf Verhältnismäßigkeit

Das NRW-Umweltministerium wähnt Laschet auf juristisch sicherem Boden: Der Ministerpräsident habe lediglich ausgeführt, dass sich die Landesregierung durch die deutliche Betonung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in ihrer Position bestärkt sehe und an ihrem Ziel festhalte, die erforderliche Verbesserung der Luftqualität mit anderen Maßnahmen als Fahrverboten zu erreichen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist nun am Zug, weil hier die Umwelthilfe zuerst 2016 erfolgreich gegen den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Düsseldorf für die Landeshauptstadt geklagt hatte. Die Richter müssen nun entscheiden, ob die Bezirksregierung die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten nach Laschets Machtwort überhaupt ordnungsgemäß prüfen konnte. Der Antrag auf Zwangsvollstreckung sei „sehr ungewöhnlich“, hieß es beim Verwaltungsgericht.

Ein ähnlicher Streit beschäftigte bereits die Richterkollegen in München. Dort wurde Anfang des Jahres ein Zwangsgeld von 4000 Euro gegen die bayerische Staatsregierung verhängt, weil diese sich ebenfalls hartnäckig dem Instrument Fahrverbot verweigert.