Kopenhagen. . Bis 2030 will das Kabinett des bürgerlichen Ministerpräsidenten Lars Lökke Rasmussen 22 sozial schwache Problemgegenden im Lande, die sie als Gettos mit hohem nichtwestlichen Einwandereranteil und hohen Kriminalitätsraten identifiziert hat, in gewöhnliche dänische Wohnviertel umwandeln. Ein aus 22 Maßnahmen bestehendes Projekt dazu mit dem Titel „Ein Dänemark ohne Parallelgesellschaften: keine Gettos bis 2030“ präsentierte Rasmussen unlängst im Kopenhagener Problemviertel Mjölnerparken unter Buh-Rufen von Gegendemonstranten.

Bis 2030 will das Kabinett des bürgerlichen Ministerpräsidenten Lars Lökke Rasmussen 22 sozial schwache Problemgegenden im Lande, die sie als Gettos mit hohem nichtwestlichen Einwandereranteil und hohen Kriminalitätsraten identifiziert hat, in gewöhnliche dänische Wohnviertel umwandeln. Ein aus 22 Maßnahmen bestehendes Projekt dazu mit dem Titel „Ein Dänemark ohne Parallelgesellschaften: keine Gettos bis 2030“ präsentierte Rasmussen unlängst im Kopenhagener Problemviertel Mjölnerparken unter Buh-Rufen von Gegendemonstranten.

Weil Gettos besonders mit Kriminalität zu kämpfen haben, soll es der örtlichen Polizei im Bedarfsfall erlaubt werden, zeitlich festgelegte Strafzonen einzuführen. Bestimmte Straftaten werden dann im Problemviertel doppelt so hart bestraft wie in besseren Wohngegenden. Laut Justizminister Sören Pape Poulsen gehe es um Drogenverkauf, Vandalismus, Einbruch und Bedrohungen anderer Bewohner in Gettos.

Strafe für Schulschwänzer

Personen mit Vorstrafenregister sollen daran gehindert werden, in Gettos sesshaft zu werden. Kommunen sollen auch Sozialhilfeempfänger unter Androhung von Sozialhilfekürzung daran hindern, in 16 pro­blematischen Gebieten sesshaft zu werden. Das Wohnungsministerium soll Problemsiedlungen bis 2026 abreißen dürfen, die Bewohner können in Wohnungen mit besserer Integrationsumgebung umziehen. Dafür sind zwölf Milliarden Kronen (1,6 Milliarden Euro) vorgesehen.

Eltern in Gettos sollen unter Androhung von Kindergeldkürzungen gezwungen werden, ihre Kinder nach dem 1. Geburtstag in Betreuungseinrichtungen zu schicken. Zudem soll das Kindergeld gekürzt werden, wenn Kinder dem Schulunterricht mehr als 15 Prozent innerhalb eines Schulquartals fernbleiben.