Karlsruhe. Marlies Krämer hatte geklagt, dass Sparkassen-Formulare auch die weibliche Form nennen müssen. Das der BGH wies die Revision zurück.

Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (VI ZR 143/17). Das oberste deutsche Zivilgericht wies die

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aus dem Saarland zurück.

Klägerin

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und pochte auf die Ansprache als „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“. Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, argumentierte sie.

Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Marlies Krämer im Bundesgerichtshof (BGH).
Marlies Krämer im Bundesgerichtshof (BGH). © dpa | Uli Deck

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (dpa)