Essen. . Die Organspenden-Zahl in NRW ist niedrig. Das Land stärkt die Rolle des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus. So soll es besser werden.
Um die zuletzt dramatisch gesunkene Anzahl von Organspendern in NRW wieder zu stabilisieren, wollen CDU und FDP die Rolle des Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärken. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes hervor.
Demnach sollen die Kliniken jene Mediziner, die mit der Abwicklung einer Organspende beauftragt sind, anders als bisher für ihre Arbeit verpflichtend freistellen. Zugleich sollen Krankenhausträger stärker in die Verantwortung genommen werden, damit potenzielle Spender auch als solche erkannt werden.
Laumann begrüßt den Vorstoß
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßte den Vorstoß. In den Krankenhäusern würden zu wenige mögliche
Organspender identifiziert, sagte er. „Wir müssen die Stellung der Transplantationsbeauftragten deutlich stärken. Ihr Engagement wird bisher häufig durch hohes Arbeitsaufkommen und Zeitmangel konterkariert.“
2017 sank die Zahl der Spender in NRW mit 146 auf ein historisches Tief. Rein rechnerisch kamen nur rund acht Spender auf eine Million NRW-Bürger – so wenige wie in keiner anderen Region.
Nach dem Willen von CDU und FDP sollen Transplantationsbeauftragte künftig nach einem festen Schlüssel und gestaffelt nach der Anzahl der Intensivbetten in einem Krankenhaus stundenweise oder komplett freigestellt werden. So sollen sie ausreichend Zeit haben, nach dem festgestellten Hirntod eines Patienten eine Organspende zu organisieren, Angehörige zu betreuen und die Arbeit mit der koordinierenden Stiftung Organtransplantation (DSO) abzustimmen.
Kliniken müssen Todesfälle dokumentieren
Die Kliniken wären zudem erstmals verpflichtet, Todesfälle von Patienten mit Hirnschädigungen anonym zu dokumentieren und zu berichten, warum sie im Einzelfall nicht als potenzieller Spender geprüft worden sind. Das Gesundheitsministerium soll einmal im Jahr über die Spenderzahlen in den Krankenhäusern informiert werden.
Die Krankenhausgesellschaft NRW unterstützt den Gesetzesvorstoß, der sich an Regeln in Bayern orientiert. Nötig seien aber zusätzliche Mittel, um die Freistellung der Transplantationsbeauftragten zu refinanzieren, mahnte ein Sprecher an. Rückendeckung können CDU und FDP auch von der DSO erwarten: Die Stiftung hat zuletzt vehement für eine Stärkung des Spende-Beauftragten geworben.