Düsseldorf. . Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge? Dazu will es NRW-Ministerpräsident Armin Laschet auf keinen Fall kommen lassen. So will er es verhindern.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat im Streit um mögliche Diesel-Fahrverbote in der Region ein Machtwort gesprochen. Laschet nannte Fahrverbote gestern „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“. Diese Haltung habe er auch der Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt, die zurzeit einen neuen Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufstellen muss.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuletzt geurteilt, dass kommunale Fahrverbote verhängt werden können und als Instrument zur Einhaltung der EU-weiten Grenzwerte für Stickoxide in Betracht gezogen werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte erfolgreich den Luftreinhalteplan des Jahres 2013 für Düsseldorf beklagt. In NRW überschreiten mindestens neun weitere Großstädte die Grenzwerte deutlich.

Laschet will die Bezirksregierugn bremsen

Laschet schloss Fahrverbote dennoch praktisch aus. Die Bezirksregierung sei eine „weisungsgebundene Behörde“. Sollte sie Fahrverbote verhängen

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will Fahrverbote verhindern.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will Fahrverbote verhindern.

wollen, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“. Angesichts der Fülle von Möglichkeiten, die Umweltbelastung etwa durch Elektromobilität zu senken, seien Fahrverbote als letztes Mittel für ihn unverhältnismäßig und deshalb nicht zu verhängen. Selbst wenn man eine Millionenstadt wie Köln mit einem kompletten Diesel-Fahrverbot belegen würde, argumentierte Laschet, habe dies auf die Luftreinheit nur „minimale Auswirkungen“.

Der Düsseldorfer Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hatte die Hoffnung geäußert, dass man mit einem Bündel an alternativen Umweltmaßnahmen Fahrverbote zumindest noch bis 2020 umgehen könne. Es sei aber zu früh, um „auf keinen Fall“ zu sagen. Die Bezirksregierung sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, die Grenzwerte der EU schnellstmöglich einzuhalten und müsse dafür die Verhältnismäßigkeit eines Ausschlusses von Diesel-Motoren genau prüfen. Für ältere Autos der Abgasnorm „Euro 4“ wollte die Behörde keine Fahr-Garantie abgeben.