Essen. . Schöffen gesucht: Für die kommenden fünf Jahre halten die Kommunen in NRW derzeit wieder intensiv Ausschau nach vielen Tausend ehrenamtlichen Laienrichtern. Es gebe einen enormen Bedarf an den Amts- und Landgerichten – in einem fünfstelligen Bereich, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Derzeit seien rund 20 000 Schöffen in NRW tätig. Davon arbeiten alleine rund 8600 Hauptschöffen im Strafbereich. Eine genaue, zentral erfasste Zahl zum künftigen Bedarf für die Phase 2019 bis 2023 gebe es nicht. Laienrichter sprechen zusammen mit den Berufsrichtern Recht „im Namen des Volkes“.
Schöffen gesucht: Für die kommenden fünf Jahre halten die Kommunen in NRW derzeit wieder intensiv Ausschau nach vielen Tausend ehrenamtlichen Laienrichtern. Es gebe einen enormen Bedarf an den Amts- und Landgerichten – in einem fünfstelligen Bereich, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Derzeit seien rund 20 000 Schöffen in NRW tätig. Davon arbeiten alleine rund 8600 Hauptschöffen im Strafbereich. Eine genaue, zentral erfasste Zahl zum künftigen Bedarf für die Phase 2019 bis 2023 gebe es nicht. Laienrichter sprechen zusammen mit den Berufsrichtern Recht „im Namen des Volkes“.
Schöffen üben während einer Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht aus wie Berufsrichter. Der Schöffe entscheidet also mit über Schuld und Strafe. Die Berufung zu einem Schöffen-Amt muss grundsätzlich jeder Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit annehmen. Es gibt nur wenige Ablehnungsgründe, etwa eine befürchtete Gefährdung. Amts- und Landgerichte ermitteln die Zahl der benötigten Schöffen. Interessenten können sich bewerben. Seit Jahresbeginn 2018 rufen die Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Schöffenamt zu melden.