Dem Bericht zufolge gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.
2013 entschied das BVG im Sinne der SPD
Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der rund 450.000 Mitglieder enthalten dem Gerichtssprecher zufolge auch eine Verfassungsbeschwerde. Zwei der Anträge wurden bereits abgelehnt. Demnach handelt es sich um Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen.
Schon im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.
Votum für SPD-Vorstand bindend
SPD-Politiker mit Führungspotenzial
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Gelingt in den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD eine Einigung, könnte an diesem Mittwoch der Koalitionsvertrag vorgestellt werden. Im Anschluss wartet mit dem SPD-Mitgliederentscheid eine weitere Hürde. Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen. (dpa)
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