Berlin/Essen. . Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine Pflegegrad-Einstufung waren 2017 etwa in jedem zweiten Fall erfolgreich. Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich verändert hatte.

Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine Pflegegrad-Einstufung waren 2017 etwa in jedem zweiten Fall erfolgreich. Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich verändert hatte.

Der MDS mit Sitz in Essen koordiniert die Arbeit der bundesweit 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten die Gutachter der MDK rund 1,6 Millionen Pflegebegutachtungen nach dem neuen Verfahren durch, das seit 2017 gilt. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), kritisierte, dass für viele Patienten und Pflegebedürftige die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent seien, sie würden sogar „manchmal als willkürlich wahrgenommen“. Bislang gibt der MDS die Widerspruchszahlen nur auf Nachfrage bekannt.