Berlin. . Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach hitziger Debatte einen Gesetzesvorstoß, auf den sich Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen verständigt hatten.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach hitziger Debatte einen Gesetzesvorstoß, auf den sich Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen verständigt hatten.

Eine große Zahl von Abgeordneten votierte gegen die Regelung: Unter den 678 abgegebenen Stimmen waren 298 Neinstimmen; 376 Parlamentarier stimmten mit Ja, vier enthielten sich. Das Vorhaben stößt bei Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbänden auf enorme Kritik, ebenso bei Grünen und Linken.

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – darunter viele Syrer – dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals für zwei Jahre ausgesetzt. Nun bleibt den Betroffenen diese Möglichkeit auch für viereinhalb weitere Monate verwehrt. Ab 1. August soll bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden, auch Härtefälle werden berücksichtigt.