Hagen. . Die NRW-Landesregierung wird auch 2018 die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 434 Millionen Euro nicht an die Kommunen weiterleiten. Dies erklärte das NRW-Finanzministerium auf Anfrage der WP. Begründung: Die Vorgängerregierung sei auch so verfahren und habe für 2018 keine Vorsorge getroffen. Die CDU/FDP-Regierung setze auf Entlastung auf andere Weise, etwa bei den Integrationskosten. Zukünftig würden Personen mit abgelehnten Asylanträgen in Landeseinrichtungen untergebracht. Ab wann, blieb offen. Für die Städte wäre dies eine erhebliche Entlastung.
Die NRW-Landesregierung wird auch 2018 die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 434 Millionen Euro nicht an die Kommunen weiterleiten. Dies erklärte das NRW-Finanzministerium auf Anfrage der WP. Begründung: Die Vorgängerregierung sei auch so verfahren und habe für 2018 keine Vorsorge getroffen. Die CDU/FDP-Regierung setze auf Entlastung auf andere Weise, etwa bei den Integrationskosten. Zukünftig würden Personen mit abgelehnten Asylanträgen in Landeseinrichtungen untergebracht. Ab wann, blieb offen. Für die Städte wäre dies eine erhebliche Entlastung.