Berlin. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente sinkt zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Nach Angaben der Regierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmer und Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Möglich wird der Schritt wegen der konjunkturbedingt guten Einnahmen der Rentenkasse. Demnach muss die Rentenversicherung für das kommende Jahr genug Einnahmen haben, um die Renten auszuzahlen und dazu eine Rücklage von mindestens 0,2 und höchstens 1,5 Monatsausgaben. Übersteigt die Rücklage das Anderthalbfache der Monatsausgaben, muss der Beitrag gesenkt werden.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente sinkt zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Nach Angaben der Regierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmer und Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Möglich wird der Schritt wegen der konjunkturbedingt guten Einnahmen der Rentenkasse. Demnach muss die Rentenversicherung für das kommende Jahr genug Einnahmen haben, um die Renten auszuzahlen und dazu eine Rücklage von mindestens 0,2 und höchstens 1,5 Monatsausgaben. Übersteigt die Rücklage das Anderthalbfache der Monatsausgaben, muss der Beitrag gesenkt werden.
Mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins Rentenalter geraten die Rentenfinanzen in den nächsten Jahren aber offiziellen Prognosen zufolge bereits wieder unter Druck. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht sollen sie bis zum Jahr 2022 bei 18,6 Prozent stabil bleiben und dann schrittweise steigen auf mehr als 20 Prozent im Jahr 2025 und 21,6 Prozent im Jahr 2030. Bis 2045 dürfte der Beitragssatz demnach auf voraussichtlich 23,2 Prozent steigen.