G20-Krawalle: Keine Verdächtigen bei Razzia festgenommen
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Berlin. Die Polizei hat bei der Razzia gegen mutmaßliche G20-Randalierer niemanden festgenommen. Sie beschlagnahmte aber Beweise für Anklagen.
Die Polizei hat mit einer Razzia gegen die linke Szene in acht Bundesländern Beweise für Anklagen infolge der G20-Krawalle Anfang Juli in Hamburg sichern wollen. Konkret gehe es um einen Angriff mit Steinwürfen und Feuerwerkskörpern auf Polizisten am Morgen des 7. Juli, sagte der Leiter der Sonderkommission „Schwarzer Block“, Jan Hieber, am Dienstag in Hamburg.
Die Ermittlungen gegen den „gewalttätig handelnden Mob“ bezögen sich auf den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs. Für die Sonderkommission gehe es darum, näher an den „Kern der autonomen Szene heranzukommen“, so Hieber.
Etliche Computer, Handys und Speichermedien beschlagnahmt
Insgesamt seien 25 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Durchsucht wurden demnach 23 Wohnungen: in Hamburg (1), Berlin (1), Hessen (1), Nordrhein-Westfalen (10), Baden-Württemberg (3), Niedersachsen (5), Sachsen-Anhalt (1) und Rheinland-Pfalz (1). In Göttingen und Stuttgart seien Zentren der linken Szene durchsucht worden.
Nicht betroffen war das linksautonome Kulturzentrum Rote Flora, das nach den schweren Krawallen im Schanzenviertel in die Kritik geraten war. Stattdessen konzentrierte sich die Polizei in Hamburg auf eine Führungsfigur der linksextremen Gruppierung „Roter Aufbau“. Die Gruppe hatte während des G20-Gipfels unverhohlen mit Gewalt gedroht.
22 Beschuldigte im Visier der Ermittler
Die Razzia habe sich gegen 22 Beschuldigte gerichtet. Für die Ermittler stehe fest, dass der Angriff in der Straße Rondenbarg geplant wurde. Bei den Durchsuchungen seien 26 Laptops und Computer, 35 Handys und weitere Speichermedien wie USB-Sticks sichergestellt worden. Festnahmen gab es nicht. Klar sei, dass die Proteste „eindeutig monatelang vorher geplant wurden – sowohl die friedlichen als auch die militanten“, bekräftigte Hieber.
Der G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg war von schweren Krawallen überschattet. Randalierer hatten unter anderem Barrikaden und Autos in Brand gesteckt sowie Polizisten angegriffen.
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Ein Jugendlicher in laufendem Gerichtsverfahren
Die Soko „Schwarzer Block“ mit ihren 170 Einsatzkräften war am 17. Juli im Anschluss an den Gipfel ins Leben gerufen worden. Sie soll Datenträger und Kommunikationsmittel sichern und auswerten. Mithilfe der juristisch verwertbaren Nachweise für strafbare Handlungen sollen die Hintergründe
Der Zeitung „Die Welt“ zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 21 Männer und Frauen, die bei dem Gipfel im Juli an gewaltsamen Aktionen in der Hamburger Straße Rondenbarg beteiligt gewesen sein sollen. Laut Hieber läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren, bei dem ein Jugendlicher angeklagt ist. Er befinde sich in einem laufenden Gerichtsverfahren.
Auch linkes Stadtteilzentrum in Göttingen durchsucht
In Hamburg hatte die Razzia auf einen Mann abgezielt, der in der Öffentlichkeit unter dem Namen Deniz Ergün auftritt. Er ist einer der Anführer des „Roten Aufbau Hamburg“, einer kommunistischen Gruppierung, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Die Gruppe hatte in Videos zu Straftaten während des G20-Treffens aufgerufen. Ergün wäre laut Hieber bereits während der Krawalle festgenommen worden, wenn er nicht ins Krankenhaus gebracht worden wäre. Darum bestehe dringender Tatverdacht im Sinne des Landfriedensbruches.
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In Göttingen waren die Beamten in einem vorwiegend von Studierenden bewohnten Gebäude in der Innenstadt aktiv geworden. Zum anderen sei laut einer Sprecherin ein Privathaus Ziel der Aktion gewesen. Das linksalternative Zentrum „Rote Flora“ im Hamburger Schanzenviertel wurde der Polizei zufolge nicht durchsucht.
Mit drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für einen 30-Jährigen hat Hamburgs Justiz am Dienstag ihr bislang härtestes Urteil gegen einen G20-Randalierer verhängt. Der Angeklagte habe in der Nacht zum 8. Juli in der Sternschanze Polizisten mit Steinen beworfen und Geschäfte ausgeräumt, begründete der Richter am Amtsgericht Hamburg am Dienstag seine Entscheidung. Angesichts der „einschlägigen Vorstrafen“ sei das Verhalten des Beschuldigten dem Gericht unerklärlich und die Höhe der Strafe notwendig. (dpa/epd/rtr/nsa)
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