Essen. . Die Automatenbranche befürchtet ein Massensterben der Betriebe. Dazu dürfte es aber vorerst nicht kommen, denn die Anträge werden noch geprüft.

Ein neues Gesetz tritt in Kraft – und bleibt in den großen Revierstädten vorerst wohl folgenlos. Die Übergangsfrist des Glücksspieländerungsstaatsvertrag endet am 1. Dezember. Fünf Jahre hatten Spielhallenbetreiber in NRW Zeit, die strengeren Standards umzusetzen. Noch im Sommer befürchtete die Automatenbranche ein Spielhallensterben: Von bis zu 70 Prozent weniger war dabei die Rede, Tausende Arbeitsplätze seien bedroht. Doch dazu wird es erst einmal nicht kommen: Zurzeit werden noch zahlreiche Anträge der Betreiber auf das Fortführen ihrer Hallen geprüft.

Beschlossen wurde der Glücksspielstaatsvertrag – ein Vertrag zwischen Bund und Ländern – im Jahr 2012. Er sieht unter anderem vor, Mehrfachkonzessionen zu verbieten. Das betrifft Gebäude, in denen mehrere Spielhallen untergebracht sind. Eine Konzession erlaubt es, bis zu zwölf Automaten aufzustellen.

Zusätzlich soll demnach der Abstand zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen, Kindergärten und anderen Jugendeinrichtungen mindestens 350 Meter Luftlinie betragen. Neue Spielhallen müssen sich seit fünf Jahren an das Gesetz halten, ältere erst ab jetzt. Eine fünfjährige Übergangsfrist sollte ihnen ermöglichen, umzubauen, umzuziehen oder den Betrieb sozialverträglich einzustellen.

Etliche verstoßen gegen die Vorschriften

Etliche Spielhallen im Ruhrgebiet verstoßen gegen die Vorschriften. Nun muss jede Stadt entscheiden, welche schließen müssen. Kompliziert wird es für die Städte, wenn zwei Hallen zu dicht nebeneinander liegen. Welche von beiden schließen muss, kann nicht einfach ausgelost werden. Vielmehr prüfen die Städte nach vom Land festgelegten und eigenen Kriterien, wer bleiben darf. Essen schaut schwerpunktmäßig darauf, welche Maßnahmen die Betreiber zur Suchtprävention ergriffen haben. In Duisburg hängt die Entscheidung davon ab, ob die Betreiber bei behördlichen Kontrollen bereits negativ aufgefallen sind.

Für Betreiber gibt es zudem die Möglichkeit, einen Härtefall anzumelden, um von einer Schließung verschont zu werden. Zu den Härtefällen gehören zum Beispiel laufende Mietverträge. In Oberhausen wurden bei 97 beantragten Konzessionen gleichzeitig 95 Härtefallanträge gestellt. Davon wurden 14 abgelehnt. In allen Städten rechnen die Behörden mit Klagen.

Die Stadt Dortmund geht davon aus, dass alle abgelehnten Anträge vor Gericht landen werden. Die Prozesse können sich „teilweise über Jahre erstrecken“. So lange bleiben die Spielhallen geöffnet. Hinzu kommt, dass das Gesetz aus Sicht der Städte zahlreiche Ausnahmen vorsieht. Der Abstand von 350 Metern zwischen zwei Spielhallen ist laut der Stadt Dortmund lediglich ein Soll-Wert, keine Verpflichtung. „Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Bestand an Spielhallen ab dem 1. Dezember nicht wesentlich ändern wird“, so die Stadt.