Düsseldorf. . NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) fordert ein neues „digitales Persönlichkeitsrecht“. Die bisherigen Regeln aus der analogen Welt zum Schutz von höchstpersönlichen Daten oder Fotos reichten nicht mehr aus, um mit dem heute selbstverständlichen Umgang im Internet und in sozialen Netzwerken Schritt zu halten. „Ich sehe es als eine der zentralen Aufgaben der Rechtspolitik an, dass wir einen Rechtsrahmen schaffen, der die Entwicklung der digitalen Persönlichkeit fördert und schützt“, sagte Biesenbach dieser Zeitung.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) fordert ein neues „digitales Persönlichkeitsrecht“. Die bisherigen Regeln aus der analogen Welt zum Schutz von höchstpersönlichen Daten oder Fotos reichten nicht mehr aus, um mit dem heute selbstverständlichen Umgang im Internet und in sozialen Netzwerken Schritt zu halten. „Ich sehe es als eine der zentralen Aufgaben der Rechtspolitik an, dass wir einen Rechtsrahmen schaffen, der die Entwicklung der digitalen Persönlichkeit fördert und schützt“, sagte Biesenbach dieser Zeitung.

Der Justizminister kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung an, sollte die zurzeit in Brüssel diskutierte EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht endlich das notwendige Regelwerk bringen. Es gehe „um Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung in einer freien und digitalen Welt“, weniger um klassische Gebote und Verbote, so Biesenbach. Die Justizministerkonferenz der Länder hatte zuletzt festgestellt, dass die ständige und oftmals unbegrenzte Abrufbarkeit digitaler Daten mit persönlichen Inhalten „neue Anforderungen an den grundrechtlich gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ stelle.

Biesenbach stößt sich daran, dass Nutzer von vielen kostenlosen Apps nicht einmal wüssten, dass ihre Daten gespeichert und verkauft werden. Mit Hilfe von Fotos, Standortdaten und Kontakten werden heute Persönlichkeitsprofile erstellt, die für personalisierte Werbebotschaften genutzt werden. „Im Grundsatz habe ich nichts gegen dieses Geschäftsmodell einzuwenden, solange der Einzelne genau weiß, auf was er sich einlässt“, erklärte Biesenbach. Zu oft versteckten sich jedoch die Geschäftsbedingungen in verklausulierten Hinweisen, die kein Mensch verstehe.

Die Stiftung Warentest hatte herausgefunden, dass von 500 überprüften Apps mehr als 40 Prozent Daten abschöpfen, die für das eigentliche Angebot nicht benötigt würden.