Berlin. . Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren ist für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall einen Vorschuss brauchen, wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte.
Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren ist für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall einen Vorschuss brauchen, wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte.
„Ziel ist die flächenweite Einführung bis Ende 2018“, sagte der BA-Sprecher. Zu den beteiligten Märkten gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Dort müssen Zettel mit einem Barcode vorgelegt werden, diese geben Jobcenter oder Arbeitsagentur aus. Die Zettel werden eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.
Bislang standen dafür Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Für deren Unterhalt hätten sich die Kosten bei 400 000 Bar-Transaktionen auf 3,2 Millionen Euro belaufen. Die neue Lösung werde günstiger sein, sagte der BA-Sprecher. Das übliche Verfahren, Arbeitslosengeld I und II auf Konten zu überweisen, bleibe bestehen. Ebenso sei es weiter möglich, mit einem von der Behörde ausgestellten Scheck zu einer Bank zu gehen und sich das Geld dort auszahlen zu lassen.