Düsseldorf. Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder steigt. Einkommensgruppen werden angehoben.
- Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben
- Ab Januar 2018 gibt es auch mehr Kindergeld
- Erstmals werden auch die Einkommensgruppen angehoben
Für minderjährige Kinder wird der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2018 angehoben, teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Demnach verändern sich die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle wie folgt:
- Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro
- Für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und
- Für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro.
Hinzu kommt das Kindergeld. Dieses beträgt nach Angaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.
Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1900 Euro“ statt bisher „bis 1500 Euro“ und endet mit „bis 5500 Euro“ statt bisher „bis 5100 Euro“. (red)