Düsseldorf. . Kurzzeitpflegeplätze können in NRW auch über den 1. August 2018 hinaus noch in Mehrbettzimmern angeboten werden. Das hat NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern in einem Erlass klargestellt. Träger von Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können von der Einzelzimmerquote befreit werden und müssen auch nicht den sonst obligatorischen direkten Badzugang sicherstellen.

Kurzzeitpflegeplätze können in NRW auch über den 1. August 2018 hinaus noch in Mehrbettzimmern angeboten werden. Das hat NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern in einem Erlass klargestellt. Träger von Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können von der Einzelzimmerquote befreit werden und müssen auch nicht den sonst obligatorischen direkten Badzugang sicherstellen.

„Anders als bei der stationären Dauerpflege geht es bei der Kurzzeitpflege um eine kurze Verweildauer in den Einrichtungen. Deshalb ist es richtig, ähnliche Standards wie in den Krankenhäusern zu ermöglichen“, erklärte Laumann. Er verspreche sich von den Lockerungen mehr Plätze in der Kurzzeitpflege, um Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Zugleich bekräftigte Laumann die Vorgabe des Wohn- und Teilhabegesetzes, dass ab August 2018 in Seniorenheimen mindestens 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer angeboten werden müssen. Außerdem sind dann nur noch vom Zimmer oder maximal zwei Zimmern direkt zugängliche Bäder erlaubt.