Düsseldorf. . Nur noch Einzelzimmer in Pflegeeinrichtungen – darauf beharrt Sozialminister Karl-Josef Laumann. Warum es bei der Kurzzeitpflege Ausnahmen gibt.

Kurzzeitpflegeplätze können in NRW über den 1. August 2018 hinaus noch in Mehrbettzimmern angeboten werden. Das hat NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag in einem Erlass klargestellt. Träger von Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können auf Antrag von der Einzelzimmerquote befreit werden und müssen auch nicht den sonst obligatorischen direkten Badzugang sicherstellen.

„Anders als bei der stationären Dauerpflege geht es bei der Kurzzeitpflege um eine kurze Verweildauer in den Einrichtungen. Deshalb ist es richtig, ähnliche Standards wie in den Krankenhäusern zu ermöglichen“, erklärte Laumann. Er verspreche sich von den Lockerungen mehr Plätze in der Kurzzeitpflege, um Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen in besonderen Situationen zu entlasten.

Einzelbäder werden Pflicht

Zugleich bekräftigte Laumann die Vorgabe des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), dass ab August 2018 in dauerhaft belegten Seniorenheimen mindestens 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer angeboten werden müssen. Außerdem sind dann nur noch direkt vom Zimmer aus zugängliche Einzelbäder oder maximal von zwei Zimmern aus nutzbare Bäder erlaubt.

 NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann © Michael Kappeler

„Wir schützen mit diesem Angebot auch die Privat- und Intimsphäre der zu pflegenden Menschen“, sagt Laumann. Eine grundsätzliche Aufweichung dieser Einzelzimmer-Vorgabe hatte der Minister gleich nach Amtsantritt abgelehnt. Die Pflegeheim-Träger hätten 15 Jahre lang Zeit gehabt, sich mit gezielten Investitionen baulich darauf einzustellen.

Mehrbettzimmer sollen verschwinden

Die Einzelzimmerquote wurde erstmals im Jahr 2003 als Vorgabe gesetzt und von den nachfolgenden Regierungskoalitionen nicht mehr in Frage gestellt. Damit sollen Mehrbettzimmer schrittweise aus dem Pflegealltag verschwinden.

Die Träger von Pflegeheimen befürchten dagegen, dass mit der strikten Einzelzimmer-Vorgabe ab 2018 bis zu 10.000 vollstationäre Plätze wegfallen und mehrere Hundert Heime in NRW in wirtschaftliche Schieflage geraten könnten. Schon jetzt gebe es Pflegeheime mit Wartelisten, die durch verschärfte Qualitätsstandards womöglich Plätze abbauen müssten.

Laumann pochte jedoch trotz seiner Erlass-Lockerungen darauf, dass keine Dauerpflegefälle in Kurzzeitpflege-Zimmern untergebracht werden dürften. Insgesamt gibt es in NRW über 2600 teil- und vollstationäre Heime.