Halle. . Einst wurde er zum „Mister Germany“ gekürt, jetzt steht Adrian Ursache als Angeklagter vor Gericht: Der 42-Jährige muss sich seit Montag vor dem Landgericht Halle wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten. Zudem ist er wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Den Vorwurf, der sogenannten Reichsbürger-Szene anzugehören, wies der Angeklagte zum Prozessauftakt am Montag zurück. Bei einer Verurteilung droht dem 42-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

Einst wurde er zum „Mister Germany“ gekürt, jetzt steht Adrian Ursache als Angeklagter vor Gericht: Der 42-Jährige muss sich seit Montag vor dem Landgericht Halle wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten. Zudem ist er wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Den Vorwurf, der sogenannten Reichsbürger-Szene anzugehören, wies der Angeklagte zum Prozessauftakt am Montag zurück. Bei einer Verurteilung droht dem 42-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

Hintergrund ist eine gerichtlich angeordnete Zwangsräumung, bei der es im August 2016 in dem kleinen Ort Reuden in Sachsen-Anhalt zu einer Schießerei kam. Ein SEK-Beamter wurde verletzt, der Ex-„Mister Germany“ bekam einen Schuss in den Unterarm ab. Das Spezialeinsatzkommando war zum Schutz des Gerichtsvollziehers hinzugezogen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, ohne Vorwarnung mit einem Revolver auf den Kopf des Polizeibeamten geschossen zu haben. „Der Angeklagte hat versucht, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen zu töten“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Damaschke. Er habe den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Nur der Sichtschutz des Helms des Polizisten habe verhindert, dass er tödlich getroffen worden sei. Der Beamte wurde am Hals verletzt.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe eine Waffe in der Hand gehabt, aber nicht geschossen. Die Richter bezeichnete er als „Spinner“, er selbst sei ein „politischer Gefangener“ und in „Geiselhaft“ genommen worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gehört der 42-Jährige der „Reichsbürger“-Bewegung an. Dies wies er von sich. „Ich bin deutscher Staatsbürger“, sagte er. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht an. Der Verfassungsschutz stuft die Bewegung als verfassungsfeindlich ein.

Mit einem Urteil wird Ende November gerechnet.