Berlin. CDU und CSU haben sich über eine Flüchtlings-Obergrenze beim Thema Zuwanderung geeinigt. Der Kompromiss enthält die Zahl von 200 000 Menschen als Obergrenze, mit einer Ausnahme für Sondersituationen. Das verlautete am Sonntag aus Teilnehmerkreisen der Unionsverhandlungen über einen gemeinsamen Kurs für die anstehenden Koalitionsgespräche. In der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Endversion der Einigung heißt es: „Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.“ Subsidiär Geschützte sind Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, „Relocation und Resettlement“ meint die gesteuerte Umsiedlung von Flüchtlingen. Die Zuwanderung von Arbeitskräften oder EU-Ausländern ist nicht betroffen.

CDU und CSU haben sich über eine Flüchtlings-Obergrenze beim Thema Zuwanderung geeinigt. Der Kompromiss enthält die Zahl von 200 000 Menschen als Obergrenze, mit einer Ausnahme für Sondersituationen. Das verlautete am Sonntag aus Teilnehmerkreisen der Unionsverhandlungen über einen gemeinsamen Kurs für die anstehenden Koalitionsgespräche. In der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Endversion der Einigung heißt es: „Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.“ Subsidiär Geschützte sind Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, „Relocation und Resettlement“ meint die gesteuerte Umsiedlung von Flüchtlingen. Die Zuwanderung von Arbeitskräften oder EU-Ausländern ist nicht betroffen.

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