Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen zum Schweinemastbetrieb der Familie von NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) eingestellt. Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sie hatte nach einer Anzeige der Albert-Schweitzer-Stiftung mögliche Rechtsverstöße geprüft. Tierschützer hatten heimlich Aufnahmen in dem Stall gemacht, die Schweine mit zum Teil abgebissenen Schwänzen und entzündeten Gelenken zeigten.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen zum Schweinemastbetrieb der Familie von NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) eingestellt. Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sie hatte nach einer Anzeige der Albert-Schweitzer-Stiftung mögliche Rechtsverstöße geprüft. Tierschützer hatten heimlich Aufnahmen in dem Stall gemacht, die Schweine mit zum Teil abgebissenen Schwänzen und entzündeten Gelenken zeigten.

Für die Verletzungen seien weder der Chef des Betriebes – der Ehemann von Schulze Föcking – noch sonstige Mitarbeiter verantwortlich, betonte die Staatsanwaltschaft. Es sei nicht ansatzweise erkennbar, dass sie die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert hätten.

Wegen der Aufnahmen war Schulze Föcking kurz nach ihrer Ernennung zur Ministerin in die Kritik geraten. Gegen sie wurde nicht ermittelt, weil sie im Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war.