Essen. . Sie ließen einen hilflosen Rentner im Vorraum einer Essener Bankfiliale liegen und wurden deshalb gestern im Amtsgericht von Essen-Borbeck verurteilt: Zwei Männer (55, 61) aus Essen und Oberhausen sowie eine Frau (39) aus Essen müssen Geldstrafen zwischen 2400 und 3600 Euro je nach Einkommen zahlen. Gegen einen vierten Angeklagten wird erst demnächst verhandelt, er ist schwer erkrankt. Der Fall hatte bundesweite Bestürzung und heftige Debatten um menschliche Gleichgültigkeit ausgelöst.

Sie ließen einen hilflosen Rentner im Vorraum einer Essener Bankfiliale liegen und wurden deshalb gestern im Amtsgericht von Essen-Borbeck verurteilt: Zwei Männer (55, 61) aus Essen und Oberhausen sowie eine Frau (39) aus Essen müssen Geldstrafen zwischen 2400 und 3600 Euro je nach Einkommen zahlen. Gegen einen vierten Angeklagten wird erst demnächst verhandelt, er ist schwer erkrankt. Der Fall hatte bundesweite Bestürzung und heftige Debatten um menschliche Gleichgültigkeit ausgelöst.

Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg hielt den Verurteilten bedingten Vorsatz vor: Sie hätten billigend in Kauf genommen, „dass da jemand am Boden liegt, der Hilfe benötigt. Ohne mit der Wimper zu zucken“ hätten sie ihre Bankgeschäfte an den Automaten erledigt. Erst ein fünfter Kunde alarmierte kurze Zeit nach den Angeklagten die Polizei, 20 Minuten später war ein Notarzt vor Ort.

Die im Gerichtssaal vorgeführten Videoaufnahmen aus der Bank vom 3. Oktober 2016 zeigten, dass das 83-jährige Opfer dreimal schwer auf den Hinterkopf gestürzt war, ehe es mitten im Vorraum zwischen den Automaten liegen blieb. Der Mann starb eine Woche später in einer Essener Klinik an den Folgen eines schweren Schädel-Hirntraumas. Eine Neurologin versicherte vor Gericht, dass er die Folgen der Sturzverletzungen auch nicht überlebt hätte, wäre der Notarzt wesentlich eher gerufen worden.

Die Angeklagten, die um den Rentner herumliefen, sagten gestern, dass sie den Mann, der sich noch leicht bewegte, für einen schlafenden Obdachlosen gehalten hätten. Das komme oft vor, weil man in den Vorraum der Bank auch ohne den Einsatz einer EC-Karte hineinkomme.

Diese Version ließ der Richter nicht gelten: „Wenn ich ein Obdachloser bin und will dort schlafen, lege ich mich an die Wand und nicht mitten in den Raum.“ Auch habe der Rentner keineswegs wie ein Obdachloser gewirkt – Polizisten und eine Sanitäterin hatten ihn als gepflegte Erscheinung beschrieben. Und selbst wenn, so Karl-Peter Wittenberg: „Sind Obdachlose keine Menschen, denen man Hilfe angedeihen lässt?“

Der Verteidiger der Essenerin kündigte sofort nach dem Urteil an, man werde in Berufung gehen. Die anderen Angeklagten wollen sich noch beraten.