Berlin. . Seit Jahren nutzen Generäle der Bundeswehr unberechtigt die Regierungsflotte der Flugbereitschaft für Dienstreisen. Nach WR-Informationen werden diese Flüge als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen. Das belegen interne E-Mails aus der Flugbereitschaft, die unserer Redaktion vorliegen. Zu den Offizieren, die diese Praxis für sich genutzt haben, gehört der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner.

Seit Jahren nutzen Generäle der Bundeswehr unberechtigt die Regierungsflotte der Flugbereitschaft für Dienstreisen. Nach WR-Informationen werden diese Flüge als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen. Das belegen interne E-Mails aus der Flugbereitschaft, die unserer Redaktion vorliegen. Zu den Offizieren, die diese Praxis für sich genutzt haben, gehört der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner.

Die Regierungsmaschinen der am Flughafen Köln/Bonn beheimateten Flugbereitschaft stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung – etwa dem Bundespräsident und Mitgliedern der Bundesregierung, nicht aber Generälen der Bundeswehr (siehe Box).

Einige Generäle treten deshalb mit ihren Reiseplänen direkt an die Flugbereitschaft heran – und lassen sich Flüge als Trainingseinheiten für die Piloten bewilligen. Damit missachten Generäle und Flugbereitschaft die Richtlinien. Als Trainingsflüge angemeldete Dienstreisen von insgesamt rund einem Dutzend Generälen gingen unter anderem in die USA, in die Türkei, nach Frankreich, Griechenland, Italien und Estland. Bis zu 20 solcher Flüge hat es zuletzt pro Jahr gegeben.

Das Verteidigungsministerium listete auf WR-Anfrage 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, an denen Generäle an Bord waren. Laut einer Sprecherin besteht „grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)“. Das Ministerium gehe davon aus, dass zuerst die Trainingsflüge geplant werden und die Generäle die Flugdaten mit eigenen Plänen abglichen. Dabei ist es in vielen Fällen umgekehrt.

Eine mit den Einsatzplanungen der Flugbereitschaft über Jahre vertraute Person sagte: „Es ist gängige Praxis, den Generälen ihre gewünschten Flüge zu ermöglichen. Der Kommandeur der Flugbereitschaft traut sich in der Regel nicht, die Anfragen abzulehnen.“ Es gehe auch darum, ein gutes Verhältnis zu den Generälen zu pflegen, da diese für die weiteren Karrieren mancher Offiziere in der Flugbereitschaft förderlich sein könnten.