Berlin. . Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir hat die Forderung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach einer europäischen Angleichung der Leistungen für Asylbewerber als verfassungswidrig abgelehnt. „Das Verfassungsgericht hat klargemacht, dass Leistungen für Flüchtlinge den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Europa entsprechen müssen und nicht unter das Existenzminimum gedrückt werden können“, sagte Özdemir dieser Zeitung. Daher werde de Maizières Vorschlag, der auf populistischen Stimmenfang ziele, keinen Bestand haben. „Ein Innenminister hat sich an das Grundgesetz zu halten“, so Özdemir.

Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir hat die Forderung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach einer europäischen Angleichung der Leistungen für Asylbewerber als verfassungswidrig abgelehnt. „Das Verfassungsgericht hat klargemacht, dass Leistungen für Flüchtlinge den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Europa entsprechen müssen und nicht unter das Existenzminimum gedrückt werden können“, sagte Özdemir dieser Zeitung. Daher werde de Maizières Vorschlag, der auf populistischen Stimmenfang ziele, keinen Bestand haben. „Ein Innenminister hat sich an das Grundgesetz zu halten“, so Özdemir.

De Maizière hatte einheitlichere Leistungen für Flüchtlinge in Europa gefordert. „Deutschland ist das Land, in dem die meisten leben wollen, auch weil unsere Verfahrens- und Aufnahmebedingungen im europäischen Vergleich großzügig sind und die Leistungen für Flüchtlinge im EU-Vergleich ziemlich hoch“, sagte der Minister der „Rheinischen Post“. Nötig sei ein EU-weit einheitliches Asylverfahren. Um bei einer Angleichung der Leistungen höhere Lebenshaltungskosten in Deutschland etwa im Vergleich zu Rumänien auszugleichen, schlug der Minister Kaufkraftzuschläge für einzelne Staaten vor. ­