Düsseldorf. In ihrer ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause hat die neue Landesregierung ein erstes von mehreren geplanten „Entfesselungspaketen“ auf die Reise geschickt. Mehr als ein Dutzend Gesetze und Rechtsverordnungen sollen im Einvernehmen mit dem Landtag gestrichen oder verschlankt werden. So hatten es CDU und FDP im Wahlkampf versprochen. Zudem wurden die Leitplanken der künftigen Kommunalfinanzierung abgesteckt. Die Entscheidungen der Landesregierung im Einzelnen: Ladenöffnungsgesetz Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage in Nordrhein Westfalen wird von vier auf acht pro Geschäft und Jahr erhöht. Innerhalb einer Kommune mit mehreren Einzelhandelszentren dürfen künftig 16 statt bislang nur elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr stattfinden. Samstags ist künftig rechtlich grundsätzlich eine 24-Stunden-Öffnung erlaubt. Die rechtlich zulässigen Anlässe für verkaufsoffenen Sonntage werden drastisch erweitert: Neben Brauchtumsveranstaltungen, Festen und Märkten sind künftig auch die „Belebung der Innenstädte“ oder die „Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort“ ausreichende Gründe. In den vergangenen zwei Jahren waren Sonntagsöffnungen in 70 Kommunen gerichtlich verboten worden, weil der „Anlass“ nicht ausreichte. Tariftreue- und Vergabegesetz Firmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten, müssen auch künftig Tarifstandards einhalten. Vergabefremde Nachweispflichten wie Maßnahmen zur Frauenförderung im Betrieb oder zur Verwendung von ökologisch korrekten Baumaterialien sollen allerdings vereinfacht werden. Kommunen können „Nachhaltigkeitsaspekte“ im Einzelfall ins Vergabeverfahren einbringen. Spionage-Erlass Ein Erlass, der in immissionsschutzrechtlichen Verfahren die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsah, wird gestrichen. Was bei heiklen Firmenerweiterungen die Anwohnerrechte stärken sollte, wurde von Unternehmen und Anlagenbauern als „Spionage-Erlass“ kritisiert. Die Wirtschaft befürchtete die weltweite Veröffentlichung von vertraulichen Betriebsgeheimnissen und sah ein Einfallstor für Cyber-Kriminalität.

In ihrer ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause hat die neue Landesregierung ein erstes von mehreren geplanten „Entfesselungspaketen“ auf die Reise geschickt. Mehr als ein Dutzend Gesetze und Rechtsverordnungen sollen im Einvernehmen mit dem Landtag gestrichen oder verschlankt werden. So hatten es CDU und FDP im Wahlkampf versprochen. Zudem wurden die Leitplanken der künftigen Kommunalfinanzierung abgesteckt. Die Entscheidungen der Landesregierung im Einzelnen:

Ladenöffnungsgesetz
Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage in Nordrhein Westfalen wird von vier auf acht pro Geschäft und Jahr erhöht. Innerhalb einer Kommune mit mehreren Einzelhandelszentren dürfen künftig 16 statt bislang nur elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr stattfinden. Samstags ist künftig rechtlich grundsätzlich eine 24-Stunden-Öffnung erlaubt. Die rechtlich zulässigen Anlässe für verkaufsoffenen Sonntage werden drastisch erweitert: Neben Brauchtumsveranstaltungen, Festen und Märkten sind künftig auch die „Belebung der Innenstädte“ oder die „Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort“ ausreichende Gründe. In den vergangenen zwei Jahren waren Sonntagsöffnungen in 70 Kommunen gerichtlich verboten worden, weil der „Anlass“ nicht ausreichte.

Tariftreue- und Vergabegesetz
Firmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten, müssen auch künftig Tarifstandards einhalten. Vergabefremde Nachweispflichten wie Maßnahmen zur Frauenförderung im Betrieb oder zur Verwendung von ökologisch korrekten Baumaterialien sollen allerdings vereinfacht werden. Kommunen können „Nachhaltigkeitsaspekte“ im Einzelfall ins Vergabeverfahren einbringen.

Spionage-Erlass
Ein Erlass, der in immissionsschutzrechtlichen Verfahren die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsah, wird gestrichen. Was bei heiklen Firmenerweiterungen die Anwohnerrechte stärken sollte, wurde von Unternehmen und Anlagenbauern als „Spionage-Erlass“ kritisiert. Die Wirtschaft befürchtete die weltweite Veröffentlichung von vertraulichen Betriebsgeheimnissen und sah ein Einfallstor für Cyber-Kriminalität.

Hygieneampel
Die Hygieneampel, mit der 150 000 Betriebe in NRW die Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen für den Kunden sichtbar machen sollten, wird abgeschafft. Die Firmen klagten über Bürokratielasten und eine unzulässige Prangerwirkung selbst bei kleineren Dokumentationsfehlern. Das Land setzt nun auf ein neues Modell – auf freiwilliger Basis.

Gewerbeanmeldung
Jungunternehmer sollen bei der Gewerbeanmeldung nicht länger 450 Fragen in 20 verschiedenen Formularen beantworten müssen. In Zukunft soll bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Gewerbeämtern eine elektronische Anmeldung möglich werden.

Uniform-Kennzeichnung
Die Pflicht von Mitgliedern von Polizei-Hundertschaften, mit einer neuen Kennzeichnung an der Uniform besser für Bürger identifizierbar zu sein, wird wieder abgeschafft. Anstatt Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, wolle man ihnen den Rücken stärken. Die Identifizierbarkeit von Beamten bei Polizei-Übergriffen sei auch vorher kein Problem gewesen.

Kommunalfinanzen
2018 soll die Summe, die an alle 396 NRW-Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz ausgeschüttet wird, gegenüber 2017 um 7,8 Prozent auf 11,4 Milliarden Euro wachsen.