Berlin. . Nach Berichten über eine Nebentätigkeit des Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff für eine Modefirma fordern Verfassungsrechtler und Steuerzahlerbund eine Kürzung des Ehrensolds für Ex-Staatsoberhäupter. Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim nannte es ein „überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg“, dass Bundespräsidenten im Ruhestand weiter 100 Prozent ihrer Bezüge erhalten – so viel bekomme kein anderer Amtsträger hierzulande. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, in einer Nebentätigkeit Wulffs könne er keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erkennen. Wulff soll laut „Bild am Sonntag“ seit April als Prokurist für das türkische Modelabel Yargici arbeiten. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro.
Nach Berichten über eine Nebentätigkeit des Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff für eine Modefirma fordern Verfassungsrechtler und Steuerzahlerbund eine Kürzung des Ehrensolds für Ex-Staatsoberhäupter. Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim nannte es ein „überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg“, dass Bundespräsidenten im Ruhestand weiter 100 Prozent ihrer Bezüge erhalten – so viel bekomme kein anderer Amtsträger hierzulande. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, in einer Nebentätigkeit Wulffs könne er keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erkennen. Wulff soll laut „Bild am Sonntag“ seit April als Prokurist für das türkische Modelabel Yargici arbeiten. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro.
Im entsprechenden Gesetz von 1953 heißt es: „Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“ Angerechnet werden nach dem Gesetz lediglich Bezüge aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, sagte, eine Verletzung dieser Vorgaben würde voraussetzen, „nicht dass gegen den Geist oder gegen den ursprünglichen Sinn einer solchen Vorschrift verstoßen wurde, sondern gegen den Buchstaben einer solchen Vorschrift“. Das könne er momentan nicht erkennen.