Düsseldorf. . Die Bezirksregierungen in NRW sollen die Kommunen beim Erhalt von Förderschulen unbürokratisch unterstützen. Das sieht ein Erlass der neuen Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vor. Ziel sei es, weitere Schließungen von Förderschulen zu vermeiden und dabei eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis sicherzustellen.
Die Bezirksregierungen in NRW sollen die Kommunen beim Erhalt von Förderschulen unbürokratisch unterstützen. Das sieht ein Erlass der neuen Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vor. Ziel sei es, weitere Schließungen von Förderschulen zu vermeiden und dabei eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis sicherzustellen.
Der Erlass erläutert die Rechtslage für den Erhalt von Förderschulen: Hat der Rat der Kommune die Auflösung einer Förderschule beschlossen, die Bezirksregierung aber noch keine Genehmigung erteilt, kann der Schulträger seinen Antrag einfach zurückziehen. Ist die Auflösung der Schule aber schon genehmigt, muss die Bezirksregierung über eine Rückabwicklung entscheiden. Gebauer bittet die Bezirksregierungen, die Verfahren möglichst „kommunalfreundlich“ zu vereinfachen, zu beschleunigen und auch zu genehmigen, soweit noch angemessen große Klassen gebildet werden können – gegebenenfalls jahrgangsübergreifend. Die Vorschriften zu den Klassengrößen seien weiterhin gültig. „Wir halten an der Inklusion fest“, stellte die Ministerin klar. Am Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht werde nicht gerüttelt.