Berlin. . Der NPD könnten bald staatliche Mittel entzogen werden. Der Bundesrat stimmte gestern einstimmig einer entsprechenden Grundgesetzänderung zu. Parteien, „die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“, können danach künftig von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden. Darüber entscheiden muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht.

Der NPD könnten bald staatliche Mittel entzogen werden. Der Bundesrat stimmte gestern einstimmig einer entsprechenden Grundgesetzänderung zu. Parteien, „die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“, können danach künftig von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden. Darüber entscheiden muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht.

Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, dass ein Antrag für die Einleitung eines Verfahrens vorbereitet werde. Es gehe darum, „unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte“ gegen ihre Feinde zu schützen.

Bund und Länder folgen mit ihrer Initiative einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten im Januar ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber dennoch als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Gericht hatte angeregt, dass die Verfassung geändert werden könne, um derartige Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.

Derzeit erhält die NPD mehr als eine Million Euro pro Jahr.