Düsseldorf. Schwarz-Gelb hat sich beim Thema Studiengebühren in NRW geeinigt. Demnach sollen nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten einen Studienbeitrag zahlen.
Studenten aus Drittstaaten sollen künftig 1500 Euro pro Semester entrichten. Das Land rechnet mit Mehreinnahmen von knapp 100 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld soll über ein Sonderprogramm an alle NRW-Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen fließen.
Für Nicht-EU-Ausländer, die einen deutschen Schulabschluss vorweisen können („Bildungsinländer“), soll es ebenso Ausnahmen geben wie für Studenten aus Entwicklungsländern oder anerkannte Flüchtlinge. Für aktuell bereits an NRW-Hochschulen eingeschriebene Nicht-EU-Ausländer werde ein Vertrauensschutz gelten, so dass auch sie nicht zur Kasse gebeten werden.
CDU und FDP rechnen mit 30.000 Studenten, die zahlen müssten
CDU und FDP gehen davon aus, dass die neuen Studiengebühren künftig bei rund 30.000 ausländischen Studenten erhoben werden können. Besonders populär sind die NRW-Hochschulen bei Angehören der Nicht-EU-Staaten Türkei, China, Indien und Russland.
Laschet und Lindner betonten, dass sie sich mit den Studiengebühren für Ausländer am neuen Hochschulgesetz in Baden-Württemberg orientierten, das im vergangenen Monat von Grünen-Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eingeführt wurde. Ab wann genau die Regelung in NRW gelten soll, blieb am Freitag noch offen.
Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren ist vom Tisch
Eine Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren, die 2010 von Rot-Grün abgeschafft wurden, ist damit vom Tisch. Laschet machte jedoch deutlich, dass neben den Beiträgen von Nicht-Eu-Ausländern weitere Finanzierungsbausteine von einer neuen Landesregierung beschlossen werden müssten, um etwa die schlechte Studenten-Professoren-Relation in NRW zu verbessern. Konkrete Verabredungen hierzu sollen zwischen CDU und FDP voraussichtlich kommende Woche getroffen werden.