Düsseldorf. . Im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri hat Generalbundesanwalt Peter Frank das NRW-Innenministerium schwer belastet.

Im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri hat Generalbundesanwalt Peter Frank das NRW-Innenministerium schwer belastet.

Im März 2016 habe die Karlsruher Behörde dem Landeskriminalamt NRW eine Freigabe von gerichtsverwertbaren Erkenntnissen signalisiert, falls eine Abschiebeanordnung gegen Amri verhängt werden sollte, sagte der oberste deutsche Ankläger gestern im Amri-Untersuchungsausschuss aus. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte jedoch trotz einer damals konkreten LKA-Warnung vor einem Selbstmordanschlag Amris nie eine solche Aktenfreigabe beantragen lassen. Frank widersprach damit dem Regierungsgutachter Bernhard Kretschmer. Der Gießener Strafrechtler hatte behauptet, die Generalbundesanwaltschaft habe Erkenntnisse über Amri unter Verschluss gehalten. Kretschmers Unabhängigkeit wird von der Opposition angezweifelt, weil er zum Sommersemester an die Universität Bielefeld wechselt.

Ob es damals tatsächlich für einen Haftbefehl gereicht hätte, wollte Frank aber nicht sagen: „Das maße ich mir nicht an, ich kenne die damalige Aktenlage nicht.“