Ende August feiern die Bürger im Essener Stadtteil Heisingen traditionell ihr „Wottelfest“ – zu Ehren der Möhre. Nach den Buchstaben des Gesetzes dürften rund um die Fete ausschließlich Karotten verkauft werden. Das ist nur eine der Absurditäten der Ladenöffnungsregelungen in NRW. Die Stadtverwaltung muss zudem nachweisen, dass das Wottelfest mehr Besucher anlockt als die sonntags geöffneten Läden im Stadtteil. Ein Blick in die Glaskugel wäre da ebenso glaubhaft wie komplizierte mathematische Hochrechnungen.

Ende August feiern die Bürger im Essener Stadtteil Heisingen traditionell ihr „Wottelfest“ – zu Ehren der Möhre. Nach den Buchstaben des Gesetzes dürften rund um die Fete ausschließlich Karotten verkauft werden. Das ist nur eine der Absurditäten der Ladenöffnungsregelungen in NRW. Die Stadtverwaltung muss zudem nachweisen, dass das Wottelfest mehr Besucher anlockt als die sonntags geöffneten Läden im Stadtteil. Ein Blick in die Glaskugel wäre da ebenso glaubhaft wie komplizierte mathematische Hochrechnungen.

Um Handel, Kunden und Städte nicht noch weiter zu verunsichern, müssen diese Rechtsverordnungen gleich nach der Landtagswahl auf den Prüfstand. Es darf nicht zum Dauerzustand werden, dass Richter darüber entscheiden, wann in welcher Stadt die Läden sonntags öffnen dürfen. Die Politik muss das Heft des Handelns in der Hand behalten. Zu viele Entscheidungen landen aus den unterschiedlichsten Gründen inzwischen bei Gerichten. Vier offene Sonntage pro Laden sind doch schon ein guter Kompromiss. Der Gesetzgeber muss Städte und Handel aber auch in die Lage versetzen, diese Verkaufsmöglichkeiten wirklich auszuschöpfen.